Was gehört zu BK?
Zu den Betriebskosten zählen Wasser/Abwasser, Wasserdichtheitsprüfung, Eich-, Ablese- und Abrechnungskosten bei einer Verbrauchsabrechnung für Kaltwasser, sofern es eine Vereinbarung dazu gibt, Kanalräumung, Müll, Entrümpelung von herrenlosem Gut, Schädlingsbekämpfung, Kehrgebühren (Rauchfangkehrung), Strom für die …Betriebskosten sind nicht gleich Nebenkosten

Dazu zählen beispielsweise auch Instandhaltungs- und Verwaltungskosten. Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie dienen. Dazu zählen etwa Gebühren für Müllbeseitigung, Gebäudereinigung und Wasserversorgung.Betriebskosten lassen sich teilweise umlegen. Warmwasserversorgung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Beleuchtung. Für den laufenden Betrieb einer Immobilie fallen Kosten an. Sofern die Wohnräume vermietet werden, können Eigentümer*innen einen Teil dieser Ausgaben auf die Mietparteien umlegen.

Was beinhaltet eine betriebskostenvorauszahlung : Vermieter:innen dürfen laut § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) alle umlagefähigen Nebenkosten des Mietobjektes über die Betriebskostenvorauszahlung abrechnen. Darunter fallen beispielsweise Heizkosten, die Wasserversorgung, laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (wie z.

Welche Kosten zahlen nicht zu den Betriebskosten

Die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.

Was gehört nicht in die Betriebskostenabrechnung : Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon

Auch die entsprechenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, sind nicht umlagefähig, denn auch sie gehören in der Regel zu den Verwaltungskosten.

Die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.

Betriebsstrom, Wartung, Überwachung, Reinigung und Pflege als umlagefähige Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Reparatur- und Instandsetzungskosten sind nicht umlagefähige Kosten.

Was muss ich als Mieter alles bezahlen

In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder eine Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.Die Betriebskosten sind Teil der Nebenkosten und umfassen alles, was laufend anfällt, um den „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ von Haus oder Wohnung zu gewährleisten. Alle Betriebskosten sind also auch Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten sind Betriebskosten.Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltungskosten, Versicherungskosten, Leerstandskosten und im Mietvertrag nicht detailliert aufgeführte sonstige Nebenkosten dürfen Sie nicht umlegen. Sie haben die Möglichkeit, nicht umlagefähige Nebenkosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder eine Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.

Welche Betriebskosten zahlt der Mieter nicht : Nicht umlegbare Kosten

Das betrifft die Kosten der Instandhaltung des Gebäudes, Sanierungskosten und Verwaltungsarbeiten. Wenn ein Teil der Wohnung so stark abgenutzt ist, dass eine Erneuerung nötig ist, so müssen diese Kosten vom Vermieter getragen werden.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden : Nicht umlagefähige Nebenkosten im Überblick

  • Instandhaltungskosten.
  • Reparaturkosten.
  • Verwaltungskosten.
  • Wach- und Schließgesellschaft.
  • Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon.
  • Andere Versicherungen.
  • Neuanlage eines Gartens und Neuanschaffung von Gartengeräten.
  • Anschaffung und Einbau von Rauchmeldern.

Welche Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden

Umlagefähige Nebenkosten im Überblick

  • Grundsteuer. Die Grundsteuer gilt als öffentliche Last des Grundstücks.
  • Wasserkosten.
  • Abwasser.
  • Heizkosten und Warmwasserkosten.
  • Kosten für den Betrieb eines Aufzugs.
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr.
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung.
  • Gartenpflege.


Angemessen sind pro Jahr maximal 100 bis 200 Euro oder ein Prozentsatz von höchstens 8 Prozent der Jahresmiete. Pro Kleinreparatur ist ein Betrag zwischen 75 und 100 Euro im angemessenen Rahmen.Einen nicht unerheblichen Teil der Miete können die Betriebs- und Nebenkosten eines Mietverhältnisses ausmachen. Zu den Betriebskosten gehören nach allgemeinem Verständnis die Kosten für Wasser, warm oder kalt, Heizung und Strom und Hauskosten.

Was darf nicht in den Nebenkosten abgerechnet werden : Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltungskosten, Versicherungskosten, Leerstandskosten und im Mietvertrag nicht detailliert aufgeführte sonstige Nebenkosten dürfen Sie nicht umlegen. Sie haben die Möglichkeit, nicht umlagefähige Nebenkosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.