Wann hat der Besitzer kein Recht zum Besitz?
Das Recht zum Besitz (auch Besitzrecht oder RZB) bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Recht, eine Sache zu besitzen. Relevanz haben die Besitzrechte insbesondere im Rahmen des Eigentumsherausgabeanspruchs. Dieser ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer einer Sache dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist.Definition Nicht-mehr-berechtigter-Besitzer

Die Fallgruppe des "Nicht-Mehr-Berechtigten-Besitzers" beschreibt die Situation, dass der Besitzer eine Verwendung an der Sache vornimmt, während keine Vindikationslage vorliegt. Die Vindikationslage entsteht erst später.Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst.

Wann liegt ein Eigentümer Besitzer Verhältnis vor : Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, häufig kurz EBV genannt, ist eine in den §§ 987 ff. BGB geregelte Rechtsbeziehung. Es besteht immer dann, wenn Eigentum und Besitz an einer Sache auseinanderfallen und der Besitzer nicht zum Besitz berechtigt ist.

Wann liegt eine verbotene Eigenmacht vor

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 858 Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

Was begründet ein Recht zum Besitz : Gemäß § 986 BGB kann der Besitzer die Herausgabe einer Sache verweigern, sofern ihm ein Recht zum Besitz zusteht. Ein solches Recht zum Besitz kann sich z.B. aus einem dinglichen Recht (Pfandrecht, Nießbrauch, etc.) ergeben.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 858 Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

§ 326 ABGB: „Wer aus wahrscheinlichen Gründen die Sache, die er besitzt, für die seinige hält, ist ein redlicher Besitzer.

Was gilt als Besitz

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Besitzer ist daher, wer die Sache tatsächlich innehat und Besitzwille aufweist. Der Besitzer einer Sache ist die Person, welche im Moment tatsächlich Herrschaft über die bewegliche oder unbewegliche Sache ausüben kann (§ 854 BGB).Arten des Besitzes

nach dem Grad der Sachbeziehung: unmittelbarer Besitz, § 854 BGB und mittelbarer Besitz, § 868 BGB. nach der sozialen Einordnung des die tatsächliche Gewalt Ausübenden: Besitzer, § 854 BGB und Besitzdiener, § 855 BGB.Der Eigentümer ist gemäß § 903 BGB und aufgrund der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 GG berechtigt, mit seinem Eigentum so zu verfahren, wie er es für richtig hält. Daher kann er selbst entscheiden, ob er sein Eigentum behält, aufgibt oder auf eine andere Person überträgt.

Besitzstörung ist – wie in Deutschland – ein unbefugter und eigenmächtiger Eingriff in den Besitz. Wird er unrechtmäßig gestört oder eingeschränkt, kann sich der Berechtigte dagegen gerichtlich zur Wehr setzen.

Kann Eigentümer verbotene Eigenmacht ausüben : Das Gesetz gibt Mieter/innen ein Selbsthilferecht. So heißt es in § 859 Absatz 1 BGB: „Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt wehren. “ Aber Vorsicht: Hier muss immer verhältnismäßig gehandelt werden.

Was sind Possessorische Besitzansprüche : Der possessorische Besitzschutzanspruch (lat.: possessio = Besitz bzw. possessor = Besitzer) ist ein Anspruch, der den Besitz schützt und aus dem faktischen Besitz folgt. Er ist unabhängig davon, ob der Besitzer ein Recht zum Besitz hat oder nicht.

Was ist verbotene Eigenmacht Beispiel

Die verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) wird vom Gesetz als Beeinträchtigung des Besitzes durch Besitzentziehung oder Besitzstörung verstanden. Definition: Besitzentziehung ist de Beendigung des Besitzes. Beispiel: Diebstahl, Wegnahme, Absperrung, Unterbindung des Zugangs.

Ein unredlicher Besitzer, ist derjenige, welcher weiß oder aus den Umständen vermuthen muß, daß die in seinem Besitze befindliche Sache einem Andern zugehöre. Aus Irrthum in Thatsachen oder aus Unwissenheit der gesetzlichen Vorschriften kann man ein unrechtmäßiger (§.Auf einen Rechtsgrund kommt es hierbei nicht an. Auch der Dieb einer Sache ist nach dieser Definition Besitzer der Sache. Besitz ist kein subjektives Recht.

Was ist Besitz Beispiel : Der Besitz ist die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache. Ein Besitzer ist also zum Beispiel ein Mieter, ein Finder oder auch ein Dieb, da Sie jeweils die Sache „beherrschen“.