Kann die Mutter das Wechselmodell ablehnen?
Auch der Kindeswille spielt eine wichtige Rolle. Entspricht das Wechselmodell, bei dem die getrenntlebenden Eltern jeweils die Hälfte der Zeit die Kinder betreuen, dem Kindeswohl am besten, kann das Gericht dies festlegen. Nicht erforderlich ist, dass beide Elternteile einverstanden sind.Ebenso viele Argumente gegen das Wechselmodell gibt es. Zum Beispiel mangelnde Kommunikationsfähigkeit, große Entfernung der Wohnorte, Schulwege oder Konflikte zwischen den Eltern. Manchmal ist es aber auch einfach nur der entgegenstehende Wille eines Elternteiles.Die Bedeutung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Ein Konsens muss zwischen den Eltern für eine entsprechende Anordnung nicht bestehen. Ein Elternteil kann also nicht allein durch seine Ablehnung ein Wechselmodell verhindern. Es besteht somit kein Vetorecht aufgrund des entgegenstehenden Willens eines Elternteils.

Welche Gründe sprechen gegen Wechselmodell : Gibt es ein Argument gegen die Praktizierung des Wechselmodells Ein wirkliches und richtiges Argument gegen die Praktizierung des Wechselmodells ist, dass die Eltern nicht in unmittelbarer Wohnortnähe zueinander leben. Die Wohnortnähe ist eine notwendige Rahmenbedingung für das Gelingen eines Wechselmodells.

Wie wehre ich mich gegen das Wechselmodell

Die Voraussetzungen für die Abkehr vom Wechselmodell ergeben sich wie alle gesetzlichen Änderungsvoraussetzungen aus § 1696 BGB. Danach ist eine gerichtliche Entscheidung zum Wechselmodell nur abänderbar, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.

Kann der Vater das Wechselmodell einklagen : Lebt das Kind in annähernd gleichen in beiden Haushalten, so spricht man auch vom paritätischen Wechselmodell. Das Wechselmodell kann weder von der Mutter abgelehnt werden, noch hat der Vater ein Recht auf das Wechselmodell.

Die Voraussetzungen für die Abkehr vom Wechselmodell ergeben sich wie alle gesetzlichen Änderungsvoraussetzungen aus § 1696 BGB. Danach ist eine gerichtliche Entscheidung zum Wechselmodell nur abänderbar, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.

Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht auch gegen den Willen des anderen Elternteils nach einer Trennung das „paritätische Wechselmodell“, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen.

Kann Vater Wechselmodell einklagen

Rechtsprechungen zum Wechselmodell

Am 19.08.2014 entschied das Amtsgericht Heidelberg, dass man das Wechselmodell einklagen kann (AZ: 31 F 15/14). Hier hatte ein Vater zweier Kinder auf das Wechselmodell geklagt. Folgende Ausgangslage war gegeben: Die Eltern lebten unehelich zusammen.BGH – Wechselmodell darf angeordnet werden

XII ZB 601/15 stellte der BGH klar: Ein Wechselmodell darf im Umgangsverfahren angeordnet werde. Bislang war diese Frage unter den Oberlandesgerichten umstritten. Die Mehrheit der Gerichte war dagegen und zwang die Eltern, Anträge zum Sorgerecht zu stellen.Die Anordnung eines Wechselmodelles auch gegen den Willen eines Elternteils ist möglich. Dabei kann dies sowohl auf der Grundlage und im Rahmen einer Umgangsregelung als ggf. auch im Rahmen einer sorgerechtlichen Entscheidung geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15).

Die Anordnung eines Wechselmodelles auch gegen den Willen eines Elternteils ist möglich. Dabei kann dies sowohl auf der Grundlage und im Rahmen einer Umgangsregelung als ggf. auch im Rahmen einer sorgerechtlichen Entscheidung geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15).

Wie kann man Wechselmodell erzwingen : Es besteht weitgehende Einigkeit in der Rechtsprechung, dass ein Wechselmodell eine besonders gute Kommunikationsbasis zwischen den Eltern erfordert und nur einvernehmlich ausgeübt werden kann. Das bedeutet, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt, lässt es sich nicht erzwingen.