Wird Küche mitgezählt?
Als ganze Zimmer zählen Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer. Nicht als Zimmer gelten die Küche (Ausnahme Wohnküche) und das Badezimmer. Eine 2-Zimmer- beziehungsweise 2,5-Zimmer-Wohnung hat (in der Regel) ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, eine Küche oder Wohnküche und ein Badezimmer.Die Küche ist ein Raum innerhalb einer Wohnung, einer gastronomischen Einrichtung oder einer Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung, der vorwiegend zur Zubereitung und teilweise zur Lagerung von Speisen genutzt wird.Da sie nicht primär als Wohnräume genutzt werden, zählen sie nicht als Zimmer. Zu diesen Räumlichkeiten zählen die folgenden: Küche. Badezimmer.

Welche Zimmer werden bei einer Wohnung gezählt : Die ganzen Zimmer einer Wohnung oder eines Hauses stellen sich meistens aus Wohnzimmer, Kinderzimmer und Schlafzimmer zusammen. Das Badezimmer, der Duschbereich und die Küche, sofern es keine Wohnküche ist, werden nicht als einzelne Zimmer mitgezählt.

Welche Zimmer werden bei einer Wohnung nicht mitgezählt

Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum zu zählen. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung einzelner Wohnbereiche gibt (z.

Ist Küche ein Einrichtungsgegenstand : Die Küche ist durch den Einbau nicht wesentlicher Bestandteil der Wohnung geworden gemäß § 94 BGB. Eine Einbauküche kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – wesentlicher Bestandteil, Zubehör oder eine selbständige Sache (bzw. Sachgesamtheit) sein.

Auf den Punkt gebracht: Wohnfläche = bewohnbare Fläche

Wie der Name schon sagt, zählen die zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen wie Wohn- und Schlafzimmer, Bad, Küche, Flur sowie weitere beheizbare und entsprechend ausgebaute Bereiche zur Wohnfläche.

In der Wohnflächenverordnung von 2004 (WoFIV 2004) ist geregelt, dass alle Räumlichkeiten, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören, zur Wohnfläche zählen. Somit ist klar, dass die Küche und das Badezimmer selbstverständlich in die Wohnflächenberechnung mit einbezogen werden.

Ist eine Einbauküche ein Gebäudebestandteil

Wurde eine Einbauküche individuell auf Maß gefertigt und eingebaut, so gilt sie anschließend als fester Bestandteil des Gebäudes – die Wohngebäudeversicherung ist zuständig.Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen für die Küche. Wenn es sich um eine offene Küche handelt, die mit dem Wohnzimmer verbunden ist, gilt diese als "bewohnbar" und kann als "halbes Zimmer" gezählt werden. Was die Mindesthöhe eines Zimmers betrifft, so liegt diese in der Regel zwischen 1,80 und 2,20 Metern.Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Welche Zimmer werden nicht gezählt : Offiziell gint es keine halben Zimmer. Nicht gezählt werden: Bad, Dusche und Küche.

Ist eine Küche Hausrat : Die Küche ist in der Regel Bestandteil der Hausratversicherung und nicht der Wohngebäudeversicherung. Daher solltest du den Wert der Küche auch bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigen. In den meisten Fällen sollte das bei den üblichen 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter gegeben sein.

Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden

Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein


Bei einem Haus können z.B. Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Büro Räume, aber auch Speisekammern und Keller zur Nutzfläche gehören. Die Treppen einer Immobilie gehören jedoch nicht zur Nutzfläche. Der Flur kann ein Teil der Wohnfläche sein und somit zur Nutzfläche gehören.Zur Wohnfläche gehören danach die Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden. Das sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt bei der Grundsteuer als Wohnfläche.

Ist Küche wesentlicher Bestandteil : Die Küche ist durch den Einbau nicht wesentlicher Bestandteil der Wohnung geworden gemäß § 94 BGB. Eine Einbauküche kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – wesentlicher Bestandteil, Zubehör oder eine selbständige Sache (bzw. Sachgesamtheit) sein.