Da Flüssiggas zu den fossilen Brennstoffen gehört, ist es eigentlich von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Die anfängliche Förderung einer Flüssiggasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde im August 2022 eingestellt.Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert. Das auch als Heizungsgesetz bezeichnete GEG sieht ein schrittweises Aus für Gas- und Ölheizungen bis 2045 vor.Flüssiggas ist als Energieträger eine sinnvolle Alternative zu Heizöl. Zu den Pluspunkten einer Flüssiggasheizung gehören der hohe Energiegehalt, die schadstoffarme Verbrennung und die Unabhängigkeit vom Anschluss an ein Erdgasnetz. Aus ökologischen Gründen werden immer mehr alte Ölheizungen ausgetauscht und ersetzt.
Welche Heizungen sind ab 2024 verboten : Demnach sind seit 2024 bestimmte Heizungsarten in Deutschland verboten. Dazu gehören vor allem Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Auch Heizungen, die mit festen fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Koks betrieben werden, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr installiert werden.
Ist Flüssiggas ab 2024 erlaubt
Das Heizungsgesetz gilt erst ab dem 1.1.2024. Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, könnten bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden. Zudem besteht schon heute und auch künftig die Möglichkeit, biogenes Flüssiggas beizumischen.
Ist Flüssiggas weiter erlaubt : Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent. Ab dem 1.1.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.
Bis zum 31.12.2028 ist der Einbau von herkömmlichen Flüssiggasanlagen im Gebäudebestand weiterhin möglich. Ab 2029 sind steigende Anteile Bio-Flüssiggas vorgesehen. Diese Anteile von bis zu 65 %, können in bestehenden Flüssiggasanlagen ohne technische Einschränkungen oder Anpassungen genutzt werden. Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.
Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden
Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent. Ab dem 1.1.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.Für neue Heizungsanlagen, die bereits vor dem 19.04.2023 beauftragt wurden und bis zum 18.10.2024 installiert sind, gelten die Anforderungen des GEG 2024 nicht! Bestehende Heizungen dürfen bis zum 31.12.2044 mit herkömmlichem (fossilem) Flüssiggas weiterbetrieben werden! Öl- und Gasheizungen sollen nach und nach verschwinden. Was Hausbesitzer und Mieter dazu wissen müssen. Zum Schutz des Klimas sollen Gas- und Ölheizungen aus Häusern und Wohnungen schrittweise verschwinden – komplett bis spätestens Ende 2044.
Welche Heizungen sind von der Austauschpflicht befreit : Ist Ihre Heizungsanlage beispielsweise älter als 30 Jahre, arbeitet aber schon mit der Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik Dann sind Sie von der Austauschpflicht befreit. Außerdem sind alle Heizungsanlagen ausgenommen, die weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Nennleistung haben.
Wer kontrolliert austauschpflicht Heizung : Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.
Wer kontrolliert die austauschpflicht Heizung
Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.
Antwort Wird Heizen mit Flüssiggas auch verboten? Weitere Antworten – Wird Flüssiggas Heizung verboten
Da Flüssiggas zu den fossilen Brennstoffen gehört, ist es eigentlich von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Die anfängliche Förderung einer Flüssiggasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde im August 2022 eingestellt.Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert. Das auch als Heizungsgesetz bezeichnete GEG sieht ein schrittweises Aus für Gas- und Ölheizungen bis 2045 vor.Flüssiggas ist als Energieträger eine sinnvolle Alternative zu Heizöl. Zu den Pluspunkten einer Flüssiggasheizung gehören der hohe Energiegehalt, die schadstoffarme Verbrennung und die Unabhängigkeit vom Anschluss an ein Erdgasnetz. Aus ökologischen Gründen werden immer mehr alte Ölheizungen ausgetauscht und ersetzt.
Welche Heizungen sind ab 2024 verboten : Demnach sind seit 2024 bestimmte Heizungsarten in Deutschland verboten. Dazu gehören vor allem Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Auch Heizungen, die mit festen fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Koks betrieben werden, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr installiert werden.
Ist Flüssiggas ab 2024 erlaubt
Das Heizungsgesetz gilt erst ab dem 1.1.2024. Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, könnten bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden. Zudem besteht schon heute und auch künftig die Möglichkeit, biogenes Flüssiggas beizumischen.
Ist Flüssiggas weiter erlaubt : Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent. Ab dem 1.1.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.
Bis zum 31.12.2028 ist der Einbau von herkömmlichen Flüssiggasanlagen im Gebäudebestand weiterhin möglich. Ab 2029 sind steigende Anteile Bio-Flüssiggas vorgesehen. Diese Anteile von bis zu 65 %, können in bestehenden Flüssiggasanlagen ohne technische Einschränkungen oder Anpassungen genutzt werden.
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Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.
Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden
Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent. Ab dem 1.1.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.Für neue Heizungsanlagen, die bereits vor dem 19.04.2023 beauftragt wurden und bis zum 18.10.2024 installiert sind, gelten die Anforderungen des GEG 2024 nicht! Bestehende Heizungen dürfen bis zum 31.12.2044 mit herkömmlichem (fossilem) Flüssiggas weiterbetrieben werden!
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Öl- und Gasheizungen sollen nach und nach verschwinden. Was Hausbesitzer und Mieter dazu wissen müssen. Zum Schutz des Klimas sollen Gas- und Ölheizungen aus Häusern und Wohnungen schrittweise verschwinden – komplett bis spätestens Ende 2044.
Welche Heizungen sind von der Austauschpflicht befreit : Ist Ihre Heizungsanlage beispielsweise älter als 30 Jahre, arbeitet aber schon mit der Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik Dann sind Sie von der Austauschpflicht befreit. Außerdem sind alle Heizungsanlagen ausgenommen, die weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Nennleistung haben.
Wer kontrolliert austauschpflicht Heizung : Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.
Wer kontrolliert die austauschpflicht Heizung
Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.