Wie viel kostet die Betreuung?
4. Gebühren für Berufsbetreuer

Dauer der Betreuung Aufenthalt Höhe der monatlichen Pauschale
0–3 Monate Stationäre Einrichtung, gleichgestellte ambulant betreute Wohnform 241 € 249 €
0–3 Monate Andere Wohnform 258 € 370 €
Ab dem 25. Monat Stationäre Einrichtung, gleichgestellte ambulant betreute Wohnform 78 € 96 €

Beruflich bestellte Betreuer erhalten eine gesetzlich festgelegte Vergütung, die seitens der betreuten Person zu tragen ist. Ist die betreute Person mittellos wird die Vergütung aus der Staatskasse gewährt.Die Aufwandsentschädigung bzw. der Aufwendungsersatz für den ehrenamtlichen Betreuer müssen nur von der betreuten Person geleistet werden, wenn diese nicht mittellos ist. Bei mittellosen Betreuten kann der Betreuer einen Antrag auf Zahlung aus der Justizkasse stellen.

Wer trägt die Kosten eines Betreuungsverfahrens : Bezahlt werden Berufsbetreuer von ihren Klientinnen und Klienten, wenn diese über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen. Bei Menschen, die eine Betreuung brauchen, sie aber nicht selbst bezahlen können, weil sie etwa von Bürgergeld leben müssen, übernimmt der Staat die Kosten.

Wie rechnet ein gesetzlicher Betreuer ab

Wie hoch die Vergütung eines Betreuers ist, ergibt sich aus § 4 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz). Gemäß § 4 Abs. 1 VBVG richtet sich die zu bewilligende Vergütung nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungstabellen A bis C der Anlage festgelegt sind.

Was kostet ein Betreuer im Jahr : Jahresgebühr. Für eine auf Dauer angelegte gesetzliche Betreuung wird ein Mindestbetrag von 200 € pro Jahr festgelegt. Je angefangenen 5.000 €, um die das Vermögen von 25.000 € überschritten wird, werden 10,00 € pro Jahr hinzugerechnet.

Eigenbeitrag bei Übersteigen des Schonvermögens

Eine rechtlich betreute Person muss sich, an den ansonsten durch Steuermittel zu finanzierenden Kosten der rechtlichen Betreuung, beteiligen, wenn sie über den Schonbetrag von 5.000 € gem. § 90 SGB XII liegt und somit „vermögend“ im Sinne des § 1836 c Ziffer 2 BGB ist.

Als Betreuer können Ihnen jedoch Auslagen, die Ihnen durch die Wahrnehmung dieses Amtes entstehen, erstattet werden. Die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB beträgt zurzeit 425,00 € pro Jahr. Wird die Betreu- ung durch mehrere Betreuer gemeinschaftlich geführt kann jeder Betreuer die Aufwandspauscha- le beantragen.

Was ist Jahresgebühr für Dauerbetreuung

§ 92 Dauerbetreuung und Dauerpflegschaft

Für jedes angefangene Kalenderjahr wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro für jede angefangenen 5.000 Euro erhoben, um die das reine Vermögen die in Satz 1 genannten Vermögenswerte übersteigt; die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro.Ehrenamtliche Betreuer – egal, ob verwandt oder nicht – haben Anspruch auf eine Aufwandspauschale von 425 Euro pro Jahr. Diese Kosten müssen von der betreuten Person bezahlt werden, es sei denn, sie gilt wegen geringem Vermögen als mittellos. Dann zahlt der Staat.