Wie lange haftet der Verkäufer?
Laut BGB § 438 verjähren Mängelansprüche bei einem Bauwerk grundsätzlich fünf Jahre nach Übergabe, wenn ein Kaufvertrag gemacht worden ist. Bei Rechtsmängeln kann der Anspruch sogar 30 Jahre lang geltend gemacht werden. Rechte wegen Sachmängeln am Grundstück verjähren nach zwei Jahren.Der Verkäufer haftet, wenn er Mängel arglistig verschweigt, die ihm zum Verkaufszeitpunkt bereits bekannt waren – oder die Käufer anlügt. Außerdem haftet er, wenn er bekannte Vorschäden grob fahrlässig nicht erwähnt hat.Zwölf Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss die Verkäuferin oder der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass die gesetzliche Vermutung nicht zutrifft. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Gewährleistung zwei Jahre ab Kauf. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Wie lange Mängel nach Hauskauf geltend machen : Laut § 438 verjähren die Käuferansprüche bei Sachmängeln in der Regel 5 Jahre nach Übergabe der Immobilie.

Wann haftet der Verkäufer nicht

Der Verkäufer haftet nicht für die Mängel, die mehr als zwei Jahre nach der Übergabe entdeckt worden sind. Die Verjährungsfrist für versteckte Sachmängel beträgt demnach zwei Jahre ab der Übergabe der Kaufsache.

Wer haftet für Schäden nach Hausverkauf : Beim Verkauf einer Immobilie hat der Verkäufer die sogenannte Offenbarungspflicht. Auch mit der Klausel „gekauft wie gesehen“. Das heißt, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt und ihn nicht offenlegt, muss er für ihn haften. Es gibt wenige Altbauten, die frei von Mängeln sind.

Verkäufer haften für verschwiegene Mängel, die ihnen zum Verkaufszeitpunkt bekannt waren. Baumängel werden nach Sachmängeln und Rechtsmängeln unterschieden. Ein guter Makler weiß, welche Mängel Sie besser im Vorfeld offen legen.

Laut EU-Recht hat der Verbraucher außerdem Anspruch auf eine mindestens 2-jährige Gewährleistung (gesetzliche Garantie), die ihn schützt, wenn Waren fehlerhaft sind oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften aufweisen. In einigen Ländern schreiben nationale Gesetze einen längeren Garantiezeitraum vor.

Wer haftet bei Mängeln Verkäufer oder Hersteller

Nach dem Kauf einer Ware muss der Händler zwei Jahre dafür gerade stehen, dass er Ihnen diese mangelfrei übergeben hat. Für die Behebung von Mängeln ist der Verkäufer verantwortlich, nicht der Hersteller.Ein versteckter Mangel beim Hauskauf liegt dann vor, wenn dieser für Sie als Käufer bei Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht ersichtlich, dem Verkäufer jedoch bekannt war oder dieser ihn vermuten konnte.Die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren grundsätzlich drei Jahre nach der möglichen Kenntnis des Geschädigten von dem Schaden, dem Fehler des Produkts und der Person des Ersatzpflichtigen. Der Anspruch erlischt endgültig 10 Jahre nach Inverkehrbringen des schadenauslösenden fehlerhaften Produkts.

Schimmelbefall. Eingeschränkte Funktionsfähigkeit von technischen Ausstattungen, wie dem Garagentor. Starke Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wasserschaden nach Hausübergabe durch verstopfte Rohre.

Ist 1 Jahr Garantie zulässig : Zwischen Unternehmen ist eine Kürzung zulässig, so beispielsweise auf ein Jahr. Beim Kauf von gebrauchten Waren darf die Gewährleistung für Verbraucher auf ein Jahr beschränkt sein, für Unternehmen auch ganz entfallen. Doch Vorsicht gilt bei der Formulierung entsprechender AGBs.

Ist der Händler für die Garantie verantwortlich : Gesetzliche Gewährleistung durch den Händler

Hat die gekaufte Ware einen Mangel, dann haben Sie Gewährleistungsrechte. Verwechseln Sie Gewährleistung nicht mit Garantie. Erstere ist ein gesetzliches Recht, das Sie gegenüber dem Verkäufer haben. Letztere ist eine freiwillige Leistung der Hersteller oder Händler.

Wann verjährt ein versteckter Mängel

Früher gab es bei arglistig verschwiegenen Mängeln eine 30-jährige Verjährungsfrist, heute beträgt diese Frist drei Jahre ab dem Jahresende der Kenntniserlangung vom Mangel, höchstens aber zehn Jahre ab Abnahme.

Die so genannte Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz 3 Jahre.Sind Produkte fehlerhaft oder haben sie Mängel, dann ist Ihr erster Ansprechpartner grundsätzlich der Verkäufer. Unter Umständen können Sie aber auch den Hersteller des Produktes in die Pflicht nehmen. Hier erfahren Sie, wann er Schadenersatz leisten muss und wann nicht.

Hat man auf alles 2 Jahre Garantie : Laut EU-Recht hat der Verbraucher außerdem Anspruch auf eine mindestens 2-jährige Gewährleistung (gesetzliche Garantie), die ihn schützt, wenn Waren fehlerhaft sind oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften aufweisen. In einigen Ländern schreiben nationale Gesetze einen längeren Garantiezeitraum vor.