Wie lange dürfen Flüssiggasheizungen betrieben werden?
Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen so lange weiter betrieben werden, bis sie nicht mehr repariert werden können oder bis sie eine Lebensdauer von 30 Jahren erreicht haben. Muss die Gas- oder Ölheizung am Ende ihrer Lebensdauer ausgetauscht werden, gelten mehrjährige Übergangsfristen.Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert. Das auch als Heizungsgesetz bezeichnete GEG sieht ein schrittweises Aus für Gas- und Ölheizungen bis 2045 vor.Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent. Ab dem 1.1.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.

Hat eine Flüssiggasheizung Zukunft : Bis zum 31.12.2028 ist der Einbau von herkömmlichen Flüssiggasanlagen im Gebäudebestand weiterhin möglich. Ab 2029 sind steigende Anteile Bio-Flüssiggas vorgesehen. Diese Anteile von bis zu 65 %, können in bestehenden Flüssiggasanlagen ohne technische Einschränkungen oder Anpassungen genutzt werden.

Welche Heizungen haben Bestandsschutz

Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.

Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden : Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.

Das Heizungsgesetz gilt erst ab dem 1.1.2024. Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, könnten bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden. Zudem besteht schon heute und auch künftig die Möglichkeit, biogenes Flüssiggas beizumischen.

Aktuell gibt es kein generelles Verbot von Gasheizungen, noch ist ein solches geplant. Seit dem 1. Januar 2024 gilt jedoch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.

Wird Flüssiggas auch verboten

Da Flüssiggas zu den fossilen Brennstoffen gehört, ist es eigentlich von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Die anfängliche Förderung einer Flüssiggasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde im August 2022 eingestellt.Diese Heizungen müssen raus

2 für veraltete Öl- und Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind. Stand 2024 müssen Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung austauschen, wenn das Baujahr 1994 und älter ist. Diese Austauschpflicht besteht schon seit vielen Jahren.Für viele ineffiziente Öl- und Gaskessel hat das letzte Stündlein geschlagen: Spätestens nach 30 Jahren müssen sie raus, sagt der Gesetzgeber. Kommst Du der Ausbaupflicht nicht nach, kann es teuer werden: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld dürfen die Behörden verhängen.

Auch nach der Wärmeplanung ist Flüssiggas im GEG erlaubt

Diese gelten immer dann, wenn ein Wasserstoff- oder ein Wärmenetz in der Region geplant ist. Ist ein Wasserstoffnetz geplant, dürfen Verbraucher eine 100 Prozent wasserstofffähige Gasheizung einbauen.

Welche Heizungen müssen nach 30 Jahren nicht ausgetauscht werden : Nur bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren tauschen

Während das Gas- oder Ölheizungen betrifft, sind Wärmepumpen und Holzheizungen ausgenommen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Heizkessel nach 30 Jahren nur dann tauschen, wenn dieser nicht bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist.

Wer kontrolliert den heizungstausch nach 30 Jahren : Aber auch hierbei kann der Schornsteinfeger oder auch der Heizungsinstallateur helfen: Sie kontrollieren routinemäßig bei der Überprüfung, ob die Heizung richtig installiert ist, die Rohre ausreichend isoliert sind und ob die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht ist.

Wird Heizen mit Flüssiggas auch verboten

Da Flüssiggas zu den fossilen Brennstoffen gehört, ist es eigentlich von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Die anfängliche Förderung einer Flüssiggasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde im August 2022 eingestellt.

Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.