im Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.Über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft nun auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärztinnen und Ärzte versenden die AU darüber an die Krankenkassen. Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen.Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier für gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten stattdessen über das eAU-Verfahren bei der Krankenkasse ab.
Wie kommt die telefonische Krankmeldung zum Arbeitgeber : Gesetzlich Versicherte schicken in diesem Fall den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten werden dann von den Krankenkassen durch einen aufgedruckten Barcode digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt.
Wie kann der Arbeitgeber die eAU abrufen DAK
Als Arbeitgeber können Sie für Ihre Beschäftigten die AU-Daten bei uns abfragen. Das geschieht über einen Datensatz. Dieser Datensatz wird der elektronischen Krankmeldung zugeordnet, die uns die Arztpraxis bereits übermittelt hat.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Krankmeldung abrufen : Krankmeldung: Vorlagepflicht entfällt, Meldepflicht bleibt
Beschäftigte sind grundsätzlich nach dem dritten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (siehe § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG).
Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe bei den Krankenkassen ab. Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.
Wird die AU automatisch an den Arbeitgeber geschickt
Seit dem 1. Januar 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer jedoch nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Stattdessen rufen Arbeitgeber die eAU direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm ab.Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.Seit 2023 eAU-Abruf für Arbeitgeber verpflichtend
Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ( § 5 EFZG ). Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern. Im Datenaustauschverfahren eAU ist festgelegt, dass die Daten in der Regel unverzüglich zu übermitteln sind, jedoch spätestens am auf die Anfrage folgenden Werktag.
Antwort Wie holt sich der Arbeitgeber die Krankschreibung? Weitere Antworten – Wie kommt der Arbeitgeber an den Krankenschein
im Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.Über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft nun auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärztinnen und Ärzte versenden die AU darüber an die Krankenkassen. Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen.Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier für gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten stattdessen über das eAU-Verfahren bei der Krankenkasse ab.
Wie kommt die telefonische Krankmeldung zum Arbeitgeber : Gesetzlich Versicherte schicken in diesem Fall den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten werden dann von den Krankenkassen durch einen aufgedruckten Barcode digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt.
Wie kann der Arbeitgeber die eAU abrufen DAK
Als Arbeitgeber können Sie für Ihre Beschäftigten die AU-Daten bei uns abfragen. Das geschieht über einen Datensatz. Dieser Datensatz wird der elektronischen Krankmeldung zugeordnet, die uns die Arztpraxis bereits übermittelt hat.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Krankmeldung abrufen : Krankmeldung: Vorlagepflicht entfällt, Meldepflicht bleibt
Beschäftigte sind grundsätzlich nach dem dritten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (siehe § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG).
Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe bei den Krankenkassen ab.
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Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.
Wird die AU automatisch an den Arbeitgeber geschickt
Seit dem 1. Januar 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer jedoch nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Stattdessen rufen Arbeitgeber die eAU direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm ab.Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.Seit 2023 eAU-Abruf für Arbeitgeber verpflichtend
Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ( § 5 EFZG ). Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern.
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Im Datenaustauschverfahren eAU ist festgelegt, dass die Daten in der Regel unverzüglich zu übermitteln sind, jedoch spätestens am auf die Anfrage folgenden Werktag.