Wer stellt Förderbedarf fest?
Das Schulamt entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auch eine allgemeine Schule den Antrag auf Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellen.Mit dem sonderpädagogischen Gutachten wird festgestellt, ob bei einem Schulkind ein Förderbedarf besteht. Dem Gutachten geht ein ausführliches Feststellungsverfahren voraus, in dem das Kind in verschiedenen Situationen beobachtet, untersucht bzw. befragt wird und Gespräche mit den Eltern geführt werden.Wird ein Förderbedarf festgestellt, haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht, mit dem frei darüber entscheiden können, ob ihr Kind auf eine Förderschule oder eine Regelschule im Rahmen der inklusiven Beschulung gehen soll.

Wer ist an der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beteiligt : des betroffenen Schülers beteiligt sind. Das schließt Lehrkräfte, Therapeuten, Ärzte, pflegerische und medizinische Fachkräfte, aber auch die Eltern und Erziehungsberechtigten mit ein.

Kann man Förderbedarf ablehnen

Eltern können nicht über sonderpädagogischen Förderbedarf für ihr Kind entscheiden. Eltern können einen Bescheid über Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf nicht mit dem Einwand angreifen, ihr Kind werde damit als „Sonderschüler“ stigmatisiert. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Wie lange dauert ein sonderpädagogisches Gutachten : Sonderpädagogisches Gutachten

Das Gutachten soll innerhalb von 4 bis 6 Wochen fertiggestellt werden. Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ist ebenso verpflichtend wie förderlich. Abschließend wird das Gutachten mit den Erziehungsberechtigten besprochen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten in einer Weise beein- trächtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogi- sche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Die Bezirksregierung entscheidet auf der Grundlage des pädagogischen Gutachtens und ggf. des schulärztlichen Gutachtens über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und den schulischen Förderort, die Eltern erhalten einen schriftlichen Bescheid sowie das pädagogische Gutachten in Kopie.

Wie stelle ich einen Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf

Ablauf. Sind sich alle Beteiligten einig, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie beantragen die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs selbst beim Staatlichen Schulamt oder. Sie stellen zusammen mit der allgemeinen Schule einen gemeinsamen Antrag.5 ThürKitaG: „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind Kinder, die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Sie sind nicht behindert und nicht von Behinderung bedroht. Ihre Auffälligkeiten weichen in der Regel weniger als sechs Monate von einer altersgerechten Entwicklung ab. Der Förderbedarf besteht vorübergehend.