Wer muss die Gefährdungsbeurteilung machen?
Der Unternehmer

Um die Gefährdungen zu ermitteln, steht ihm (bzw. ihr) das Instrument der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Hat er (sie) diese ermittelt, muss er (bzw. sie) Maßnahmen festlegen, um die Risiken so zu reduzieren, dass keine Unfälle oder arbeitsbedingten Erkrankungen mehr erfolgen können.Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung richtet sich also an den Arbeitgeber.Nach § 6 Absatz 11 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

Wann muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung machen : So sollten Sie jedes Mal eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, bevor eine neue Tätigkeit aufgenommen wird – für jeden Arbeitsplatz – und bevor ein Arbeitsmittel zum ersten Mal verwendet wird. Auch, wenn Sie eine neue Arbeitsstätte einrichten und betreiben, sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Wo bekomme ich eine Gefährdungsbeurteilung her

der Arbeitgeber. Jedoch ist die Themenvielfalt des Arbeitsschutzes nur in den seltensten Fällen durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin alleine zu überblicken. Zur notwendigen Unterstützung sind in der Regel Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht : Diese Pflicht ist im Arbeitsschutzgesetz verankert und besteht seit 1997. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient dazu, den Ist- mit dem Soll-Zustand zu vergleichen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen so überprüfen zu können.

Als fachkundige Personen, die den Arbeitgeber bei der Duchführung der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV unterstützen soll, wird explizit auch die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt (vgl. § 6 Abs. 11 GefStoffV).

Wenn Angestellte Arbeitsschutz einfordern

Nach dem Arbeitsschutzgesetz dürfen Beschäftigte durch diesen Schritt keine Nachteile entstehen. Auch ohne Kontrolle können sich Unternehmen beim Gewerbeaufsichtsamt oder den Arbeitsschutzämtern zum Umgang mit psychischer Belastung am Arbeitsplatz beraten lassen.

Was passiert wenn man keine Gefährdungsbeurteilung hat

Was passiert wenn man keine Gefährdungsbeurteilung macht Der Arbeitgeber muss mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und das Leben oder die Gesundheit eines Mitarbeiters gefährdet wurde.