Wer muss die EU-Taxonomie anwenden?
Wen betrifft die Taxonomie Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen (vgl. §§ 289b, 315b HGB), auch dazu verpflichtet, Angaben zur Konformität ihrer Geschäftsaktivitäten mit der EU-Taxonomie offenzulegen.Eine Aktivität gilt als taxonomiefähig, wenn sie sich einem Umweltziel zuordnen lässt, unabhängig davon, ob dieses dabei erfüllt wird. Der taxonomiefähige Umsatzanteil beträgt 2021 im Schnitt gerade einmal 28%. Vielmehr sind es Investitionsausgaben (CapEx), deren taxonomiefähiger Anteil im Schnitt bei 40% liegt.Für wen wird die EU Taxonomie wann in welcher Form verpflichtend Die Nachhaltigkeit der gesamten Geschäftstätigkeit eines jeden Unternehmens muss ab Ende 2021 jährlich berichtet werden, in der Regel als Teil des Sustainability Reports oder Annual Reports.

Welche Wirtschaftsaktivitäten sind Taxonomiefähig : Das sind unter anderem die Branchen Forstwirtschaft, Verarbeitendes Gewerbe, Energie, Verkehr und Baugewerbe. Dabei regelt die EU-Taxonomie einzig welche Wirtschaftsaktivitäten einen positiven Beitrag zu den Umweltzielen liefern.

Ist EU-Taxonomie Pflicht

Seit dem 1. Januar 2022 müssen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland zur EU-Taxonomie berichten. Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden weitere Unternehmen ab 2026 Angaben zur EU-Taxonomie machen müssen.

Für wen gilt die EU Offenlegungsverordnung : Die Offenlegungsverordnung betrifft alle Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in der EU und alle Anbieter von Finanzprodukten die innerhalb der EU angeboten werden. Unter Finanzmarktteilnehmer sind Unternehmen, welche eigene Finanzprodukte anbieten, ebenso wie Vermögensverwalter zu verstehen.

Als akkreditierte Verifizierungs- und Zertifizierungsstelle und größte Umweltgutachterorganisation werden wir regelmäßig durch die Akkreditierungsstellen der europäischen Staaten kontrolliert, in Deutschland ist das die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Wann sind Unternehmen taxonomie-berichtspflichtig

  • Ab 1.1.2021: Große Unternehmen, die bereits unter das NaDiVeG bzw.
  • Ab 1.1.2025: Unternehmen, die ab Gültigkeit der CSRD berichtspflichtig werden (Berichterstattung im Jahr 2026 auf Grundlage der Daten aus 2025)

Sind EU Verordnungen verpflichtend

Verordnungen. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.Gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind Richtlinien hinsichtlich des zu erreichenden Ziels in den Mitgliedstaaten, an den sie gerichtet sind (einer, mehrere oder alle) verbindlich, jedoch ist den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel zum Erreichen des Ziels …Seit dem 1. Januar 2022 müssen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland zur EU-Taxonomie berichten. Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden weitere Unternehmen ab 2026 Angaben zur EU-Taxonomie machen müssen.

Damit eine Immobilie als Taxonomie-konform gilt, wird ein Primärenergiebedarf von mindestens 10 Prozent unter den nationalen Werten des Niedrigstenergiegebäudestandards vorausgesetzt. Maßgeblich für Deutschland sind die Werte des Gebäudeenergiegesetztes, welches bereits am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.

Wer ist von CSRD betroffen : im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.

Für wen gelten EU-Verordnungen : Verordnungen sind Rechtsakte, die bei Inkrafttreten automatisch und in einheitlicher Weise in allen EU-Ländern gelten, ohne dass sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern.

Für wen gilt die EU Verordnung

Als Verordnung wird sie für alle EU-Länder und importierte Verpackungen verbindlich, sobald sie genehmigt ist. Derzeit befindet sie sich in der Diskussionsphase, und das Gesetzgebungsverfahren hat bereits begonnen.

Eine Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.Verordnungen und Beschlüsse gelten ab dem Tag ihres Inkrafttretens automatisch in der gesamten EU. Richtlinien müssen von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

Wen betrifft die Taxonomie-Verordnung : Alle Unternehmen, die ab 2025 zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind – also alle großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften, sind verpflichtet, Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung anzuwenden.