Wer muss das Leistungsverzeichnis für Nachträge erstellen?
Wer erstellt das Leistungsverzeichnis Im Vergabeprozess erstellen Architekt:innen oder Ingenieur:innen das Leistungsverzeichnis. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) formt das LV einen festen Bestandteil und fällt in Phase 6 „Vorbereitung der Vergabe“.Wer muss das Angebot erstellen Nachträge können sowohl von Auftraggeber- als auch von Auftragnehmer Seite ausgehen. In der Praxis müssen normalerweise Auftragnehmer aktiv werden, um für Zusatzleistungen vergütet zu werden. Wichtig: Nachträge sind nach VOB/B Vertragspflicht!Wie ist die Nachtragsprüfung zu hono- rieren Bei einer größeren Verkehrsanlage gibt es zwei Ingenieure als Auftragnehmer für die Leistungsphasen 1 bis 7 einerseits und für die Örtliche Bauüberwachung andererseits. Die Bauoberleitung wird vom Auftraggeber selbst ausgeführt.

Wer erstellt Leistungsbeschreibung : Wer erstellt das Leistungsverzeichnis In der Regel sind Architekten sowie Ingenieure mit der komplexen Erstellung des Leistungsverzeichnisses betraut. Sie müssen technisches sowie rechtliches Wissen rund um BVergG, ÖNORM, BGB und VOB mitbringen.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND EINEM LEISTUNGSVERZEICHNIS Häufig wird für die konventionelle Leistungsbeschreibung ein Leistungsverzeichnis (LV) verwendet, wie es die VOB/A kennt. Das Leistungsverzeichnis ist also ein Bestandteil bzw. eine besondere Form der Leistungsbeschreibung.

Was kostet die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses : Im Rahmen eines größeren Rechtsstreits, bei dem es unter anderem um Bauzeitverzögerungen, aber auch um die Nachträge geht, verlangt AN von AG unter anderem 613,00 € für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für das Nachtragsangebot.

Ein Nachtrag ist immer dann erforderlich, wenn die tatsächliche Bauleistung vom Bausoll abweicht. Er beschreibt das Begehren des Bauausführenden auf eine Nachforderung oder Vergütungsanpassung, die sich an der gegenüber des Bauvertrags geänderten Situation orientiert.

Die Nachtragsleistungen sind grundsätzlich zeitnah, i.d.R. vor deren Ausführung, zu prüfen bzw. mit dern Auftragnehmer (AN) zu vereinbaren. Die Einigung über ein Nachtragsangebot ist grundsätzlich zeitnah, möglichst innerhalb von 8 Wochen ab dern Eingang des Angebots, anzustreben.

Wie werden Nachträge geprüft

Prüfung der Notwendigkeit des Nachtrags: Zunächst prüft der Auftraggeber, ob der Nachtrag notwendig ist und ob er im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags steht. Dabei wird geprüft, ob die Gründe für den Nachtrag berechtigt sind und ob die Änderungen tatsächlich notwendig sind.§ 7 VOB/A – Abschnitt 1 – Leistungsbeschreibung. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.Die VOB/A lässt zwei Arten der Leistungsbeschreibung zu: konstruktiv oder funktional.

Bauausschreibungen werden von Architekten oder Bauingenieuren erstellt. Sie müssen fachlich korrekt sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung, muss diese laut VOB in Tageszeitungen, Webportalen oder Amtsblättern veröffentlicht werden.

Was sind die Voraussetzungen das Nachträge gestellt werden dürfen : Voraussetzung sind hierbei jedoch 2 Kriterien: Zum einen darf die Mengenänderung nicht auf ein aktives Handeln einer Vertragspartei zurückzuführen sein. Sie muss also rein aus Men gen ermittlungsfehlern bei der Leistungsverzeichniserstellung resultieren, z. B. wegen überschlägiger Massenermittlungen im Erdbau.

Was ist bei einem Nachtrag zu beachten : Mit einem Nachtrag gehen sehr oft zusätzliche Vergütungsansprüche oder Verlängerungen der Ausführungsfristen einher. Wird vom Auftraggeber eine zusätzliche Leistung gefordert, macht der Auftragnehmer in der Regel ein Nachtragsangebot, mit dem er die Ausführung zu einem bestimmten Preis anbietet.

Wie muss ein Leistungsverzeichnis aussehen

Das Leistungsverzeichnis ist Teil der Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung. Hier gibt die ausschreibende Stelle explizit alle geforderten Leistungen an, die den Bietern als Grundlage für ihre Kosten- und Preiskalkulation dienen. Erforderliche Einzel- und Teilleistungen werden als Leistungspositionen aufgelistet.

Das Leistungsverzeichnis ist Teil der Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung. Hier gibt die ausschreibende Stelle explizit alle geforderten Leistungen an, die den Bietern als Grundlage für ihre Kosten- und Preiskalkulation dienen. Erforderliche Einzel- und Teilleistungen werden als Leistungspositionen aufgelistet.Die Freihändige Vergabe kann gem. § 3a Abs. 4 Satz 2 VOB/A bis zu einem Auftragswert von € 10.000,00 ohne Umsatzsteuer erfolgen.

Wann müssen Nachträge gestellt werden : Nachträge werden form- und fristgerecht nach Abschluss der Vertragserrichtung eingereicht. In jedem Fall muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, in dem der Grund für den Nachtrag dargelegt und die gewünschten Änderungen genau beschrieben werden.