Wer führt nach 7 Luftsicherheitsgesetz die Zuverlässigkeitsüberprüfung durch?
Falls Sie nur die Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigen, reichen Sie den Antrag über den Arbeitgeber direkt bei der Luftsicherheitsbehörde ein. Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist. Der Flughafenbetreiber leitet den Antrag an die Luftsicherheitsbehörde weiter.Die Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter oder Inhaber prüft die Bankenaufsicht BaFin über das Bundeszentral- und das Gewerbezentralregister nach. Die Unzuverlässigkeit muss beweiserheblich sein, also Tatsachen vorliegen, aus denen sich eine persönliche Unzuverlässigkeit ergibt.Die Luftsicherheitsbehörde Hamburg ist entsprechend den vorliegenden Staatsverträgen für die Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG für das Land Schleswig-Holstein und für die Freie Hansestadt Bremen zuständig.

Haben Sie eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 : Die Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG beträgt bundesweit 5 Jahre. Es sei denn, die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird vor Ablauf der 5 Jahre durch die entsprechende Behörde entzogen.

Was ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 LuftSiG

Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vom 11. Januar 2005 dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.

Was ist Zuverlässigkeitsüberprüfung 7 LuftSiG : Zuverlässig im Sinne des § 7 LuftSiG ist nur, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen. Aus begangenen Straftaten können sich Zweifel an der Zuverlässigkeit ergeben.

Wie lange dauert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung Es kann bis zu acht oder zwölf Wochen dauern, bis die Zuverlässigkeitsüberprüfung in den Briefkasten flattert. Das heißt: So früh wie möglich einen Antrag stellen! Wenn dann immer noch nichts da ist, ruhig mal telefonisch bei der zuständigen Landesbehörde nachhaken.

Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern.

Welche Personen müssen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz unterziehen

Wer benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung Jede Person bzw. jeder Mitarbeiter und Fahrer, der die Abfertigung, den Transport oder Sicherheitskontrollen und die Kontrolle von Luftfracht durchführt, benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz.Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

  • Kopie von Personalausweis / Reisepass.
  • Kopie von Reisepass oder gleichwertiges Dokument (für nicht-deutsche Antragssteller)
  • Bestätigung Flugschule bzw.
  • Gewerbeanmeldung (bei Selbstständigkeit)
  • Strafffreiheitsbescheinigung / Europäisches Führungszeugnis.

Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

  • Kopie von Personalausweis / Reisepass.
  • Kopie von Reisepass oder gleichwertiges Dokument (für nicht-deutsche Antragssteller)
  • Bestätigung Flugschule bzw.
  • Gewerbeanmeldung (bei Selbstständigkeit)
  • Strafffreiheitsbescheinigung / Europäisches Führungszeugnis.


Die Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung kann nur über einen Arbeitgeber erfolgen. Der Antrag ist bei der für den Firmenhauptsitz des Arbeitgebers zuständigen regionalen Luftsicherheitsbehörde (je nach Bundesland auch „Luftfahrtbehörde“ oder „Luftamt“ genannt) zu stellen.

Wie viel kostet eine Zuverlässigkeitsüberprüfung : Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Luftsicherheitsgesetz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 45,00 EUR pro Person. Diese trägt nach § 7 Abs. 1 Nr.

Wer ist zur Erstellung NLSP verpflichtet : Das BMI ist die oberste Luftsicherheitsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Die Zuweisung dieser Aufgabe erfolgt im Rahmen des § 16 Abs. 4 LuftSiG. Das BMI ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Maßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz, nach der Verordnung (EG) Nr.

Wie teuer ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Luftsicherheitsgesetz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 45,00 EUR pro Person. Diese trägt nach § 7 Abs. 1 Nr.

Sie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson nutzen, um Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz wahlweise zusammen oder separat zu stellen.Die Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung kann nur über einen Arbeitgeber erfolgen. Der Antrag ist bei der für den Firmenhauptsitz des Arbeitgebers zuständigen regionalen Luftsicherheitsbehörde (je nach Bundesland auch „Luftfahrtbehörde“ oder „Luftamt“ genannt) zu stellen.

Wer ist für die Durchführung von Kontrollen von Luftfracht verantwortlich : Reglementierte Beauftragte sind vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassene Unternehmen, die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten und sie vor der Anlieferung bei einem Luftfahrtunternehmen in sicher und nicht sicher einteilen.