Wer entscheidet über Inklusion?
Die UN-Behindertenrechtskonvention

Tatsächlich hat sich die deutsche Regierung völkerrechtlich zur Inklusion verpflichtet. Geschehen ist dies 2009 mit der Ratifizierung der UN -Behindertenrechtskonvention (BRK). In der BRK ist die Inklusion als Menschenrecht festgeschrieben.In der Konvention hat Deutschland sich unter anderem verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen und Schülerinnen mit Behinderung am Wohnort gemeinsam mit den anderen Schülerinnen inklusiv zu unterrichten und zu fördern.Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Daher steht seit 1994 in unserem Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Damit darf der Staat Menschen mit Behinderung nicht anders behandeln als alle anderen Mitbürger unserer Gesellschaft.

Wer entscheidet ob ein Kind in die Förderschule muss : Wird ein Förderbedarf festgestellt, haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht, mit dem frei darüber entscheiden können, ob ihr Kind auf eine Förderschule oder eine Regelschule im Rahmen der inklusiven Beschulung gehen soll.

In welchen Gesetzen ist Inklusion rechtlich verankert

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB IX ) hält die Gesetze zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland fest. Es setzt im Sozialrecht das Benachteiligungsverbot des Artikels 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes – Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – konsequent um.

Sind Schulen zu Inklusion verpflichtet : Sie formuliert in Ar- tikel 24 das Recht aller Menschen auf inklusive Bildung und verpflichtet Deutschland zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems, das alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal fördert und Menschen nicht wegen ihrer Behinderung aus- grenzt.

Teilhabe ist ein Menschenrecht. Das stellte die UN-Behindertenrechtskonvention klar. 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von der Generalversammlung angenommen, seit 2009 ist sie auch in Deutschland in Kraft und trägt zur gesetzlichen Grundlage für Inklusion und Teilhabe bei.

Sonderpädagogisches Gutachten

Das Gutachten soll innerhalb von 4 bis 6 Wochen fertiggestellt werden. Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ist ebenso verpflichtend wie förderlich. Abschließend wird das Gutachten mit den Erziehungsberechtigten besprochen.

Wer macht sonderpädagogische Gutachten

Das sonderpädagogische Gutachten wird meist von einer Lehrkraft der Schule, auf die das Kind bereits geht oder nach der Einschulung gehen soll, und einer sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt. Die führen mit dem Kind eine Test- und Lernprozessdiagnostik durch und sprechen mit den Eltern.Dabei geht es bei Inklusion nicht nur um Bildung und es geht auch nicht nur um Menschen mit Behinderungen. Es geht um alle Menschen und um alle Lebensbereiche.Das sonderpädagogische Gutachten wird meist von einer Lehrkraft der Schule, auf die das Kind bereits geht oder nach der Einschulung gehen soll, und einer sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt. Die führen mit dem Kind eine Test- und Lernprozessdiagnostik durch und sprechen mit den Eltern.

„Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Wer beantragt ein sonderpädagogisches Gutachten : Das sonderpädagogische Gutachten wird meist von einer Lehrkraft der Schule, auf die das Kind bereits geht oder nach der Einschulung gehen soll, und einer sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt. Die führen mit dem Kind eine Test- und Lernprozessdiagnostik durch und sprechen mit den Eltern.

Wer beantragt sonderpädagogischen Förderbedarf : In der Regel stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Das Schulamt entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte bzw.

Wie wird ein Förderbedarf festgestellt

Mit dem sonderpädagogischen Gutachten wird festgestellt, ob bei einem Schulkind ein Förderbedarf besteht. Dem Gutachten geht ein ausführliches Feststellungsverfahren voraus, in dem das Kind in verschiedenen Situationen beobachtet, untersucht bzw. befragt wird und Gespräche mit den Eltern geführt werden.

Eltern können nicht über sonderpädagogischen Förderbedarf für ihr Kind entscheiden. Eltern können einen Bescheid über Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf nicht mit dem Einwand angreifen, ihr Kind werde damit als „Sonderschüler“ stigmatisiert. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.