Eine geeignete Formulierung dafür ist zum Beispiel "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung". Der Zusatz, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, wird von vielen Verkäufern gewählt, ist aber rechtlich gesehen nicht zusätzlich nötig.Die juristisch sichere Formulierung dafür lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. “ Darauf weist unter anderem die Stiftung Warentest hin. Andere Formulierungen brächten dagegen keine zweifelsfreie Sicherheit.Wirksame Privatverkaufs-Klauseln – Neuware
Die richtige Formulierung lautet auch hier: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. “ Vom dritten Angebot mit der gleichen Formulierung zum Haftungsausschluss zum Verkauf an gilt die Formulierung als allgemeine Geschäftsbedingung.
Was muss man bei Privatverkauf angeben : Privatverkauf: Das müssen Sie über den Kaufvertrag wissen
Angaben zu Verkäufer und Käufer (Name und Adresse)
Genaue Angaben zum Gegenstand (Zustand, Ausstattung, etc.)
Zahlungskonditionen (Preis und evtl. Angaben wann und wie der Preis gezahlt wird)
Ort, Datum und Unterschrift (bei einem schriftlichen Kaufvertrag)
Was bedeutet Privatverkauf keine Garantie und Rücknahme
Für Autoverkäufer ist wichtig, ob es beim Privatverkauf eine Garantie oder Rücknahme gibt. Grundsätzlich ist dies zu verneinen. Als privater Verkäufer musst Du Gebrauchtwagen nicht zurücknehmen und auch keine Garantie geben. Auch die Gewährleistung ist ein Thema, mit dem Du Dich nicht intensiv beschäftigen musst.
Was schreibt man unter Ebay Privatverkauf : "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Wer privat und eher selten seine gebrauchten Sachen verkauft muss grundsätzlich nur einen Satz verwenden: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Mehr ist nicht nötig. Damit ist alles gesagt. Auch pauschale Hinweise wie „keine Garantie“ und „keine Gewährleistung“ können erkennbar nicht ausreichen, um die Rechte des Käufers auszuschließen. Als Verkäufer ist man verpflichtet, dem Käufer die angebotene Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Bin ich als privater Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet
Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen.Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).Bei der wiederholten Verwendung eines Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf gebrauchter Waren können Sie Ihren Gewährleistungsausschluss wie folgt formulieren: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Richtige Formulierung
„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. “
Antwort Welcher Satz muss bei Privatverkauf stehen? Weitere Antworten – Was sollte man bei Privatverkauf dazu schreiben
Eine geeignete Formulierung dafür ist zum Beispiel "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung". Der Zusatz, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, wird von vielen Verkäufern gewählt, ist aber rechtlich gesehen nicht zusätzlich nötig.Die juristisch sichere Formulierung dafür lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. “ Darauf weist unter anderem die Stiftung Warentest hin. Andere Formulierungen brächten dagegen keine zweifelsfreie Sicherheit.Wirksame Privatverkaufs-Klauseln – Neuware
Die richtige Formulierung lautet auch hier: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. “ Vom dritten Angebot mit der gleichen Formulierung zum Haftungsausschluss zum Verkauf an gilt die Formulierung als allgemeine Geschäftsbedingung.
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Was muss man bei Privatverkauf angeben : Privatverkauf: Das müssen Sie über den Kaufvertrag wissen
Was bedeutet Privatverkauf keine Garantie und Rücknahme
Für Autoverkäufer ist wichtig, ob es beim Privatverkauf eine Garantie oder Rücknahme gibt. Grundsätzlich ist dies zu verneinen. Als privater Verkäufer musst Du Gebrauchtwagen nicht zurücknehmen und auch keine Garantie geben. Auch die Gewährleistung ist ein Thema, mit dem Du Dich nicht intensiv beschäftigen musst.
Was schreibt man unter Ebay Privatverkauf : "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Wer privat und eher selten seine gebrauchten Sachen verkauft muss grundsätzlich nur einen Satz verwenden: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Mehr ist nicht nötig. Damit ist alles gesagt.
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Auch pauschale Hinweise wie „keine Garantie“ und „keine Gewährleistung“ können erkennbar nicht ausreichen, um die Rechte des Käufers auszuschließen. Als Verkäufer ist man verpflichtet, dem Käufer die angebotene Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Bin ich als privater Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet
Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen.Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).Bei der wiederholten Verwendung eines Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf gebrauchter Waren können Sie Ihren Gewährleistungsausschluss wie folgt formulieren: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
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Richtige Formulierung
„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. “