Welche Arten von Patent gibt es?
Patente gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden (Territorialitätsprinzip). Vom DPMA erteilte Patente gelten für die Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen.Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt; in Deutschland gemäß § 16 Patentgesetz für 20 Jahre.[ Schutzrechtsarten ]

  • [ Deutsches Patent ] [ Europäisches Patent ] [ Internationale Patentanmeldung ] [ Gebrauchsmuster ]
  • [ Deutsche Marke ] [ Unionsmarke ] [ Deutsches Design ] [ Gemeinschaftsgeschmacksmuster ]
  • [ Sortenschutz ] [ Halbleiterschutz ] [ Arbeitnehmer-Erfindungen ]

Was ist ein kleines Patent : Neben einem Patentschutz können technische Erfindungsleistungen jedoch auch über ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Das Gebrauchsmuster wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet. Es war ursprünglich dazu gedacht, Erfindern einen schnellen und kostengünstigen Schutz bei „kleinen“ Erfindungen zu gewähren.

Wie viele Patente gibt es

Im Jahr 2023 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt insgesamt 58.656 Patente angemeldet. Davon kamen 38.469 Anmeldungen von inländischen Unternehmen und 20.187 Anmeldungen aus dem Ausland.

Ist ein Patent weltweit gültig : Hier finden Sie das zuständige Patentamt . Für europaweiten Schutz müssen Sie ein europäisches Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) anmelden. Ein europäisches Patent muss jedoch in jedem Land, in dem Patentschutz bestehen soll, vom nationalen Patentamt validiert werden .

1 PatG gibt es drei Kriterien für die Patentfähigkeit von Erfindungen:

  • Neuheit.
  • Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit.
  • gewerbliche Anwendbarkeit.


Die maximale Lebensdauer eines europäischen Patents beträgt zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag.

Was schützt ein Patent

Patente sind Rechte, mit denen Erfindungen aus allen Gebieten der Technik geschützt werden. Ein Patent wird auf Antrag und nach Prüfung erteilt, wenn die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.Das Patent ist ein bedeutendes gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren das ausschließliche Recht gibt, über seine Erfindung zu verfügen.Die Anmelde- und die Recherchengebühr betragen derzeit mindestens 1 655 EUR (oder 1 805 EUR, wenn die Anmeldung auf Papier eingereicht wird). Die übrigen Gebühren werden erst später fällig.

20 Jahre

Die Laufzeit eines Patents beträgt vom Anmeldetag an maximal 20 Jahre. Die Verbotsrechte gegenüber Dritten, die eigene Erfindung zu benutzen oder nachzuahmen, können ab der Patenterteilung geltend gemacht werden.

Wie viel kostet ein internationales Patent : Für Übermittlungs-, internationale Anmelde- und Recherchegebühr eines PCT-Patents zahlen Sie rund 3.000 Euro. Die Jahresgebühren variieren von Land zu Land, in dem Ihr Patent gelten soll.

Wie viel kostet Patent weltweit : Ein konkretes Rechenbeispiel:

3.Jahr
Europäisches Patent 5k €
US-Patent 5k €
JP-Patent 5k €
CN-Patent 4k €

Wie lange bleibt ein Patent gültig

20 Jahre

Die Laufzeit eines Patents beträgt vom Anmeldetag an maximal 20 Jahre. Die Verbotsrechte gegenüber Dritten, die eigene Erfindung zu benutzen oder nachzuahmen, können ab der Patenterteilung geltend gemacht werden.

1. ERSTER ÜBERBLICK ÜBER DIE AMTSGEBÜHREN

Amtsgebühr DE JP
Jahresgebühr 8 240 € 312 $
Jahresgebühr 9 290 € 312 $
Jahresgebühr 10 350 € 624 $
Jahre 11 bis 20 a. A. a. A.

Die Jahresgebühren für Ihr Patent steigen jedes Jahr und liegen bei einer durchschnittlichen Patentdauer von 10 Jahren bei insgesamt über 1.600 Euro je Patentanspruch. Diese Kosten können sich jedoch bei einer sogenannten Lizenzbereitschaft nach § 23 Absatz 1 Patentgesetz um die Hälfte verringern.

Wann ist ein Patent ungültig : Nichtigkeitsgründe können sein: mangelnde Patentfähigkeit. mangelnde Ausführbarkeit. eine unzulässige Erweiterung des Patentgegenstandes gegenüber der Fassung der Anmeldung.