Was versteht man unter Insiderhandel?
Ist Insiderhandel strafbar Insiderhandel liegt vor, sobald eine Person Insiderinformationen für Börsengeschäfte nutzt, um sich dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.Unter Insider Trading oder auch Insiderhandel, versteht man einerseits den (strafbaren) Wertpapierhandel auf Basis von essenziellen, aber nicht öffentlichen Informationen sowie Wertpapiergeschäfte durch Vorstände, Führungskräfte und Aufsichtsräte eines börsennotierten Unternehmens, die jedoch veröffentlicht werden …Insider ist im Wertpapierrecht jemand, der Informationen über oder aus börsennotierten Unternehmen (Emittenten) früher als die Mehrheit der gegenwärtigen und potenziellen Aktionäre erhält. Insiderwissen ist die Kenntnis von Insidern, die der Mehrheit der Öffentlichkeit verborgen bleibt.

Wer gilt als Unternehmen Insider : Ein Insider ist eine Person, die aufgrund ihrer spezifischen Position, Erfahrung oder Kenntnisse über vertrauliche Informationen eines Unternehmens verfügt, die für den Handel mit Aktien relevant sein könnten.

Wann ist Insiderhandel strafbar

Erfolgt der Insiderhandel, die unbefugte Weitergabe von Insiderinformationen oder die Verleitung/Empfehlung zum Kauf oder Verkauf leichtfertig, ist die BaFin befugt, diese Handlungen selbst als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.

Was sind Beispiele für Insiderinformationen : Tatsachen, die typischerweise eine Insiderinformation darstellen können, sind Übernahmeangebote, ein Forschungserfolg des Unternehmens, unerwartete Gewinnsteigerungen oder Großaufträge (diese führen in der Regel zu Kurssteigerungen), ein unerwarteter Gewinneinbruch, Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit oder …

Person, die aufgrund ihrer Position oder beruflichen Tätigkeit Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über ein Unternehmen hat. aufgrund seines Berufs oder seiner Tätigkeit oder seiner Aufgabe bestimmungsgemäß Kenntnis von einer Insider-Tatsache hat.

Eine Insiderinformation liegt nur dann vor, wenn die der Information zugrunde liegenden Umstände geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs der Finanzinstrumente des Emittenten bzw. von Derivaten auf diese Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen.