Was versteht man unter Allgemeine Selbsthilfe?
Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung des (vermeintlichen) Rechts „auf eigene Faust“. Die (reine) Selbsthilfe ist eine primitive Form der Rechtsdurchsetzung: Es gibt keine Instanz, die den wahren Berechtigten von dem irrigen oder angemaßten Berechtigten unterscheidet.Unter der persönliche Selbsthilfe versteht man alles was man selbst für sich tut. Zum Beispiel die Nutzung von Hausmittelchen bei einer Erkältung. Selbsthilfegruppen sind im Wesentlichen ein Zusammenschluss von Menschen mit einem gemeinsamen (gesundheitlichen) Problem ohne ärztliche Hilfe.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 859 Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

Was sind ua Voraussetzungen für eine allgemeine Selbsthilfe nach 229 BGB : Es muss ein durchsetzbarer, einredefreier Anspruch vorliegen. Typisch sind die Ansprüche auf Herausgabe einer weggenommenen Sache oder das Vorliegen einer Geldforderung. Zudem der Auskunftsanspruch gegen einen unbekannten und zahlungsunwilligen Schuldner, gerichtet auf Bekanntgabe der Personalien.

Was trifft auf die allgemeine Selbsthilfe gem 229 BGB zu

(1) Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. (2) Im Falle der Wegnahme von Sachen ist, sofern nicht Zwangsvollstreckung erwirkt wird, der dingliche Arrest zu beantragen.

Ist die allgemeine Selbsthilfe ein Rechtfertigungsgrund : Die Selbsthilfe, § 229 BGB, ist das Gegenstück zu vorläufige Festnahme in der StPO und auch ein Rechtfertigungsgrund und ein Jedermannsrecht.

  • Individuelle Selbsthilfe. Individuelle Selbsthilfe ist beispielsweise die eigenständige Einnahme von Schmerzmitteln oder die Anwendung bewährter Hausmittel ohne ärztliche Hilfe.
  • Gemeinschaftliche Selbsthilfe.
  • Sorgende Netze.
  • Selbsthilfegruppen und weitere Formen.


Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, …

Was ist das Ziel der Selbsthilfe BGB

Nach § 228 BGB ist als Selbsthilfe die Wegnahme, Zerstörung oder Beschädigung einer fremden Sache, die Festnahme eines fluchtverdächtigen Schuldners oder die Brechung des Widerstandes eines Verpflichteten gestattet, wenn obrigkeitliche Hilfe (z.B. Arrest oder einstweilige Verfügung) nicht rechtzeitig zu erlangen ist …