Was steht in der Taxonomie Verordnung?
Was wird geregelt Die Taxonomie-Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können.Eine Taxonomie (altgriechisch τάξις táxis ,Ordnung' und νόμος nómos ,Gesetz') ist ein einheitliches Verfahren oder Modell (Klassifikationsschema), mit dem Objekte nach bestimmten Kriterien klassifiziert, das heißt in Kategorien oder Klassen (auch Taxa genannt) eingeordnet werden.Die Umweltziele der Taxonomie sind: (1) Klimaschutz, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, (4) Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung von Verschmutzung und (6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.

Welche Unternehmen fallen unter die Taxonomie-Verordnung : Wen betrifft die Taxonomie Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen (vgl. §§ 289b, 315b HGB), auch dazu verpflichtet, Angaben zur Konformität ihrer Geschäftsaktivitäten mit der EU-Taxonomie offenzulegen.

Wie funktioniert Taxonomie

Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen.

Was sind Taxonomiefähige Umsätze : Eine Aktivität gilt als taxonomiefähig, wenn sie sich einem Umweltziel zuordnen lässt, unabhängig davon, ob dieses dabei erfüllt wird. Der taxonomiefähige Umsatzanteil beträgt 2021 im Schnitt gerade einmal 28%. Vielmehr sind es Investitionsausgaben (CapEx), deren taxonomiefähiger Anteil im Schnitt bei 40% liegt.

Alle Unternehmen, die ab 2025 zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind – also alle großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften, sind verpflichtet, Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung anzuwenden.

EU-Taxonomie

Die Verordnung 2020/852 (EU) enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können.

Wer ist Taxonomie pflichtig

Ab dem 1. Januar 2022 ist die EU-Taxonomie für alle Portfoliomanager, Banken, Versicherungsgesellschaften und Nichtfinanzunternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitenden (sogenannte große PIEs) verpflichtend.Taxonomiefähige Aktivitäten (“taxonomy-eligibility”): Eine Wirtschaftsaktivität ist taxonomiefähig, wenn für sie technische Bewertungskriterien vorliegen. Das heißt, die Aktivität kann auf eine nachhaltige Art und Weise erbracht werden. der anderen fünf Umweltziele wird beeinträchtigt.