Was passiert wenn man die eAU nicht abruft?
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.Wenn nach 7 Tagen keine eAU zur Abholung bereitsteht, muss noch einmal beim Arbeitnehmer nachgefragt werden, ob er/sie wirklich beim Arzt war und dieser die eAU an die Krankenkasse übermittelt wurde. Alternativ steht bei Störfällen die Papier-AU von Arbeitnehmenden an den Arbeitgeber zur Verfügung.Im Datenaustauschverfahren eAU ist festgelegt, dass die Daten in der Regel unverzüglich zu übermitteln sind, jedoch spätestens am auf die Anfrage folgenden Werktag.

Was kostet der Abruf der eAU : Für den zur Übermittlung der eAU notwendigen KIM-Dienst erhalten Praxen eine einmalige Einrichtungspauschale von 100 Euro sowie eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro. Für den eHBA gilt die Pauschale für die TI-Grundausstattung von 11,63 Euro pro Quartal und Ärztin/Arzt.

Wie funktioniert der Abruf der eAU für Arbeitgeber

Über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft nun auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärztinnen und Ärzte versenden die AU darüber an die Krankenkassen. Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen. Die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend.

Wie kann der Arbeitgeber die eAU abrufen DAK : Als Arbeitgeber können Sie für Ihre Beschäftigten die AU-Daten bei uns abfragen. Das geschieht über einen Datensatz. Dieser Datensatz wird der elektronischen Krankmeldung zugeordnet, die uns die Arztpraxis bereits übermittelt hat.

Die Pilotphase ist beendet: Seit Januar 2023 rufen Unternehmen die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) nur noch digital ab. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie erhalten die Meldung direkt von der Krankenkasse und nicht mehr von Ihren Mitarbeitenden.

Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.

Wie ruft der Arbeitgeber die elektronische Au ab

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier für gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten stattdessen über das eAU-Verfahren bei der Krankenkasse ab.Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe bei den Krankenkassen ab.Seit dem 1. Januar 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer jedoch nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Stattdessen rufen Arbeitgeber die eAU direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm ab.

Über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft nun auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärztinnen und Ärzte versenden die AU darüber an die Krankenkassen. Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen.