Was ist eine Mindestmietdauer?
Eine ordentliche Kündigung eines Vertrags mit Mindestmietdauer ist nur möglich, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine der Parteien unzumutbar ist oder sich beide darauf einigen, das Mietverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen. In der Regel schließen sie dazu einen Aufhebungsvertrag.Die Vereinbarung einer Mindestmietdauer muss schriftlich erfolgen. Nach § 550 BGB gilt ein Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wenn er länger als ein Jahr nicht in Schriftform vereinbarter wurde. Mieter und Vermieter dürfen dann nach einem Jahr mit der ordentlichen Frist kündigen.Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn die Weiterführung des Vertrags für den Mieter unzumutbar ist. Gründe für Unzumutbarkeit können unter anderem eine weit entfernte Arbeitsstelle oder Familienzuwachs sein. Das Sonderkündigungsrecht bleibt von der Mindestmietdauer unberührt.

Was versteht man unter Mindestmietdauer : Die Mindestmietdauer ist eine Sonderregelung im Mietvertrag. Sie schließt das Kündigungsrecht des Mieters – aber auch des Vermieters – für einen gewissen Zeitraum aus. Das bedeutet, dass der Mieter während dieser Zeit nicht kündigen kann und die Miete weiterzahlen muss, selbst wenn er ausgezogen ist.

Wie viel Mindestmietdauer ist rechtens

Die gesetzliche Grenze einer Mindestmietdauer beträgt vier Jahre. Wurde eine Klausel mit einer Dauer von mehr als vier Jahren vereinbart, ist diese unwirksam und der Mietvertrag gilt als unbefristet. Verbreitet sind Fristen von einem bis zu vier Jahren.

Ist mindestmietzeit legal : Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass die Mindestmietdauer maximal vier Jahre betragen darf, da ansonsten der Mieter unangemessen benachteiligt wird. Werden mehr als vier Jahre vereinbart, dann ist die Klausel ungültig und die gesetzliche Kündigungsfrist gilt.

Kann man trotz Mindestlaufzeit den Mietvertrag kündigen Grundsätzlich gilt: Ist die Klausel bis zu vier Jahre ausgelegt und damit rechtmäßig, kann der Mietvertrag innerhalb dieser Zeitspanne nicht gekündigt werden.

Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass die Mindestmietdauer maximal vier Jahre betragen darf, da ansonsten der Mieter unangemessen benachteiligt wird. Werden mehr als vier Jahre vereinbart, dann ist die Klausel ungültig und die gesetzliche Kündigungsfrist gilt.