Was ist ein besonderer Förderbedarf?
Als „Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“ gelten junge Menschen, die min- destens einer der folgenden Schwierigkeiten ausgesetzt sind: Soziale Hindernisse: junge Menschen, die auf Grund von Geschlecht, ethni- scher Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung usw.5 ThürKitaG: „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind Kinder, die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Sie sind nicht behindert und nicht von Behinderung bedroht. Ihre Auffälligkeiten weichen in der Regel weniger als sechs Monate von einer altersgerechten Entwicklung ab. Der Förderbedarf besteht vorübergehend.Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten in einer Weise beein- trächtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogi- sche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Was bedeutet erhöhter Förderbedarf : Erhöhter Förderbedarf (I-Status A oder nur A-Status)

Dieser Förderungs-Status greift zum Beispiel häufig bei jungen Patienten mit ADHS, Autismus oder anderen geistige Entwicklungsstörungen. Eine körperliche, gesundheitliche Einschränkung ist dafür kein Muss-Kriterium.

Wie wird ein Förderbedarf festgestellt

Mit dem sonderpädagogischen Gutachten wird festgestellt, ob bei einem Schulkind ein Förderbedarf besteht. Dem Gutachten geht ein ausführliches Feststellungsverfahren voraus, in dem das Kind in verschiedenen Situationen beobachtet, untersucht bzw. befragt wird und Gespräche mit den Eltern geführt werden.

Wer stellt Förderbedarf fest : den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte, 3. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung. (2) Bei Hörschädigungen (§ 7) legt die Schulaufsichtsbehörde fest, ob es sich um Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit handelt. Bei Sehschädigungen (§ 8) legt sie fest, ob es sich um Sehbehinderung oder Blindheit handelt.

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte

  • Lernen.
  • Sprache.
  • Emotionale und soziale Entwicklung.
  • Sehen.
  • Hören.
  • Geistige Entwicklung.
  • Körperliche und motorische Entwicklung.
  • Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.


Das Schulamt entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auch eine allgemeine Schule den Antrag auf Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellen.