Was braucht man um ein Taxi fahren zu dürfen?
Ob Taxifahrerin, Krankentransportfahrer oder Chauffeurin: Menschen, die geschäftsmäßig Fahrgäste transportieren, benötigen den Personenbeförderungsschein, kurz P-Schein. Wer privat Auto fährt, kann – je nach Fahrzeug – meist bis zu vier weitere Menschen mitnehmen.P-Schein beantragen

  1. Führerschein Klasse B (seit mindestens zwei Jahren)
  2. Anerkannte Fahrerlaubnis in Deutschland.
  3. Ärztliches Zeugnis.
  4. Personalausweis oder Reisepass.
  5. Augenärztliches Gutachten.
  6. Ärztliches Gutachten zur geistigen und körperlichen Eignung.
  7. Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart “O”

Für einen Taxi-Führerschein sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Man braucht etwa ein medizinisches Gutachten und muss eine spezielle Prüfung bestehen. Wer Taxifahrer werden möchte, muss einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) bei der Führerscheinstelle beantragen. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren.

Wie lange dauert es den Taxischein zu machen : Wie lang benötigt man, um den Taxischein zu machen Im Mittel der letzten 20 Jahre sind dies drei Monate. Wer gute Vorkenntnisse über die Verkehrswege der Stadt hat, braucht ca. acht Wochen.

Was kostet die Taxiprüfung

Sobald du prüfungsreif bist, wirst du von der Taxi Fahrschule zur praktischen BPT Prüfung angemeldet. Die Prüfung selbst dauert 90 Minuten und kostet Fr. 180.00 (Prüfungsgebühr MFP). Möchtest du mit deinem Fahrlehrer und dem Fahrschulfahrzeug zur Prüfung, ist ein weiterer Betrag in Höhe von Fr.

Wie viel verdient ein Taxifahrer : Dein Nettogehalt als Taxifahrer/in hängt von Faktoren wie deiner Steuerklasse und Freibeträgen ab. Vereinfacht kannst du mit etwa 48 bis 65 Prozent deines Bruttogehalts rechnen, wenn du Vollzeit arbeitest. Somit verdienst du als Taxifahrer/in ungefähr 15.168 € – 20.540 € netto im Jahr.

Nach dieser können für den Taxischein folgende Kosten erhoben werden:

Vorgang Gebühr
Ersterteilung 33,20 €
bei zusätzlicher Eignungsbegutachtung 10,20 bis 35,80 €
bei Vorlage eines Führerscheins aus einem anderen EU-/EWR-Staat oder anderen Drittländern (ohne Prüfung) 25,00 €


Personen, die über einen Busführerschein der Führerscheinklasse D oder D1 verfügen, brauchen ebenfalls keinen Schein. Krankenwagenfahrer der Bundeswehr und des Katastrophenschutzes sind von der Pflicht einen Personenbeförderungsschein zu besitzen, ausgenommen.

Wer zahlt den taxischein

Bei Krankenfahrten ohne fachliche Betreuung müssen Fahrscheine, Quittungen und Bescheinigungen aufbewahrt werden, bei Rettungsfahrten und Krankentransporten rechnet das Beförderungsmittel in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab. Versicherte müssen in der Regel bis zu 10 € zuzahlen.Wer Taxifahrer werden möchte braucht keine Ausbildung zu absolvieren. Für diesen Job sind lediglich bestimmte Bescheinigungen notwendig. Taxifahrer müssen in jedem Fall eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, ohne Führerschein wird es logischerweise nichts mit dem Beruf.Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zweimal in der Woche auf maximal 10 Stundenverlängert werden.

Ungefähr 120 Euro Umsatz macht ein Taxifahrer nach Schätzungen des Verbandes inzwischen pro Tag. Davon behält er selbst etwa 45 Prozent — verteilt auf einen zehn- bis elfstündigen Arbeitstag ergibt das einen Brutto-Stundenlohn von gerade einmal fünf Euro.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Taxifahrer : 12,41 Euro

Doch inzwischen hat auch der Mindestlohn das Taxigewerbe erreicht: So steht jedem Taxifahrer ein Gehalt von mindestens 12,41 Euro brutto die Stunde zu (Stand: Januar 2024).

Wie lange ist ein P-Schein gültig : Wie lange ist der Personenbeförderungsschein gültig Die Gültigkeit des Personenbeförderungsscheins ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist, muss der Schein verlängert werden.

Wer bekommt einen Personenbeförderungsschein

Voraussetzungen für die gewerbliche Personenbeförderung

Mindestalter von 21 Jahren (Ausnahme: Krankentransporte auch ab 19 Jahren möglich) Besitz einer in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein) oder eines anerkannten Dokuments zum Führen von Fahrzeugen.

PKW-Fahrer mit dem Führerschein der Klasse B sind zur privaten Personenbeförderungen von höchstens 8 Personen (zzgl. Fahrer) befugt, ohne dass sie einen Personenbeförderungsschein benötigen. Wer als Fahrer mehr als 8 Insassen mitnehmen will, braucht dafür einen Führerschein der Klasse D oder D1.Der Transportschein ermöglicht Ihnen die Erstattung der Krankenfahrtkosten durch die gesetzliche Krankenkasse. Existiert kein Schein, dann müssen Sie als Patient die Kosten selbst tragen, wobei es auch Ausnahmen gibt. Ausgestellt wird der Krankentransportschein jedoch nur für bestimmte Patientengruppen.

Kann der Hausarzt einen taxischein ausstellen : Ihr Arzt entscheidet, ob die Fahrt mit dem Taxi notwendig ist. Falls ja, kann er Ihnen die sogenannte "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausstellen. Diese geben Sie einfach bei Ihrem Taxifahrer ab.