Warum sind kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten?
Bei den kalkulatorischen Abschreibungen handelt es sich um Anderskosten, die zumeist höher als die handelsrechtlichen Abschreibungen in der Bilanz sind. Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen erfolgt auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten in der jeweiligen Abrechnungsperiode.Da es sich bei den kalkulatorischen Wagniskosten um eine theoretische Größe handelt, tauchen sie nicht in der Jahresbilanz auf. Es wurden schließlich keine Geldmittel dafür aufgewendet. Im Rahmen der Kostenrechnung hingegen bilden die Wagniskosten einen Teil der Gemeinkosten.Im Fall steigender Preise reicht die bilanzielle Abschreibung in der Kalkulation nicht aus, um eine spätere Ersatzbeschaffung vollständig aus den Abschreibungsgegenwerten zu finanzieren. Deshalb kann man kalkulatorisch prognostizierte Wiederbeschaffungswerte abschreiben.

Welche kostenart ist die kalkulatorische Abschreibung : Kalkulatorische Abschreibungen werden in Unternehmen den kalkulatorischen Kosten zugeordnet. Hier handelt es sich um fiktive Kosten, die ausschließlich rechnerisch entstehen. Ihnen steht kein oder nur ein geringer Aufwand gegenüber. Man begegnet hier auch dem Begriff Anderskosten oder aufwandsungleiche Kosten.

Sind kalkulatorische Kosten Anderskosten

Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen keine oder betragsmäßig andere Aufwendungen gegenüberstehen. Kalkulatorische Kosten setzen sich aus Zusatzkosten und Anderskosten zusammen. Zusatzkosten steht kein tatsächlicher Aufwand gegenüber. Anderskosten liegt ein Aufwand in unterschiedlicher Höhe zugrunde.

Was sind kalkulatorische Anderskosten : Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen kein Aufwand (Zusatzkosten) oder ein Aufwand in unzureichender Höhe (Anderskosten) gegenübersteht. Kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital sind Zusatzkosten, kalkulatorische Zinsen auf das Fremdkapital sind Anderskosten, weil das Fremdkapital Zinsaufwand verursacht.

Anderskosten einfach erklärt

Unter Anderskosten versteht man Kosten, denen ein Aufwand in abweichender Höhe gegenübersteht. Dadurch unterscheiden sie sich von den Grundkosten, deren Höhe denselben Aufwand widerspiegelt.

Kalkulatorische Kosten dienen Unternehmen dazu, Preiskalkulationen vorzunehmen und die Kostenrechnung genauer darzustellen. Die kalkulatorischen Kosten ermöglichen es Ihnen, unabhängig von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften den Werteverzehr zu ermitteln. Dadurch wird das unternehmerische Risiko gesenkt.

Was gehört zu den Anderskosten

Zu den Anderskosten gehören kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Wagnisse.Anderskosten nennt man die Aufwendungen, die in der externen Buchhaltung bereits erfasst wurden, in der internen KLR jedoch mit einem anderen Wert aufgeführt werden. Anders gesagt: Im Gegensatz zu den Grundkosten werden die Anderskosten intern und extern in abweichender Höhe – also: anders – angesetzt.Anderskosten steht ein tatsächlicher Aufwand gegenüber, allerdings nicht in der gleichen Höhe. Das Pendant dazu sind die Grundkosten. Diese werden als aufwandsgleiche Kosten bezeichnet. Zu den Anderskosten zählen die kalkulatorischen Abschreibungen, Wagnisse sowie sonstige Zinsen.

Es gibt relativ wenige Anderskosten (z.B. kalkulatorische Abschreibungen oder kalkulatorische Zinsen); die meisten in der Kostenrechnung verbuchten Kosten stellen Grundkosten dar, die den handelsrechtlich verbuchten Aufwendungen entsprechen. Kalkulatorische Kosten: Anderskosten. Zusatzkosten.