Wann muss eine GuV veröffentlicht werden?
Laut § 325 HGB ist jede Kapitalgesellschaft, also jede UG, AG und GmbH, Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft, bei denen keine natürliche Person haftet, dazu verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.Kleine GmbHs müssen beispielsweise keine (!) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Bundesanzeiger veröffentlichen (§§ 326 f. HGB ). Auch ein Lagebericht muss nicht veröffentlicht werden (§§ 264 f.Jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) hat die Pflicht, einen Jahresabschluss zu erstellen (Bilanzierungspflicht). Darüber hinaus ist sie laut § 325 HGB dazu verpflichtet, innerhalb von spätestens zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Wann muss Lagebericht veröffentlicht werden : Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss inklusive Anhang und Lagebericht sowie gegebenenfalls den Corporate Governance-Bericht und den Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen mit dem Bestätigungsvermerk beim …

Ist GuV Pflicht

Die GuV ist laut §242 Abs. 3 HGB ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten.

Wer ist zur Offenlegung verpflichtet : Nach dem Publizitätsgesetz ( PublG ) zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen, die gemäß § 1 PublG in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über 65 Millionen Euro, Umsatzerlöse über 130 Millionen Euro, durchschnittlich über 5.000 Beschäftigte.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Offenlegungspflicht ist die Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im elektronischen Bundesanzeiger. Die Einteilung von GmbHs in kleine, mittlere oder große Unternehmen basiert auf Kriterien, die im Handelsgesetzbuch (§ 267 HGB) definiert sind.

Die klassische Personengesellschaften (KG, OHG) und Einzelunternehmer unterliegen nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Bis wann muss die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen

Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet.Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts besteht für: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), Mittelgroße und große Personengesellschaften, bei denen nicht mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (§ 264a Abs.Geschäftsführer mittlerer und großer Gesellschaften sind verpflichtet, den Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses zu erstellen.

Die GuV gehört zwingend zum Jahresabschluss eines Unternehmens (§ 242 III HGB). Ein Jahresüberschuss, also ein positives Betriebsergebnis oder Gewinn, erhöht das Eigenkapital, ein Jahresfehlbetrag (negatives Betriebsergebnis oder Verlust) verringert das Eigenkapital eines Unternehmens.

Warum macht man eine GuV : Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist Hauptbestandteil des Jahresabschlusses für Kaufleute. Sie dient der Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs. Auf Englisch wird GuV als P&L, "profit and loss" bezeichnet.

Was ist Offenlegungspflichtig : Unternehmen können zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet sein. Diese Offenlegungspflicht soll es der Öffentlichkeit (Geschäftspartner, Gläubiger, Gesellschafter u. a.) ermöglichen, sich über die wirtschaftliche Lage und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu informieren.

Wann Veröffentlichung und wann Hinterlegung

12.1 Offenlegungs- und Hinterlegungsfrist

Für kleine Kapitalgesellschaften gilt: Der Jahresabschluss ist unverzüglich nach Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen (§ 325 Abs.

Auch Genossenschaften sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss über den elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen (§ 339 HGB). Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Offenlegung kann aber nicht sanktioniert werden.Liegen nach der 6-wöchigen Frist keine Unterlagen vor, wird das Ordnungsgeld festgesetzt. Das Ordnungsgeld beträgt normalerweise 2.500 EUR bis 25.000 EUR, wobei der Mindestbetrag bei 2.500 EUR liegt.

Wann kein Lagebericht : Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen; sie dürfen den Jahresabschluss auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 HGB).