Wann bekommt man elektronische Steuerbescheinigung?
Wann bekommst du deine Lohnsteuerbescheinigung Als steuerpflichtige*r Arbeitnehmer*in erhältst du deinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab Dezember, jedoch spätestens im Februar des Folgejahres von deinem Arbeitgeber. Sollte bis dahin kein Dokument vorliegen, frage bei deinem Arbeitgeber nach.Das Wichtigste in Kürze. Am Ende des Kalenderjahres, spätestens im Februar des Folgejahres, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis, die Sie in der Steuererklärung angeben müssen.Nach § 41b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr bis spätestens Ende Februar an das zuständige Finanzamt elektronisch zu übermitteln.

Was tun wenn man keine Lohnsteuerbescheinigung bekommt : Wenn Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung verloren haben, können Sie natürlich Ihre Personalabteilung um eine Neuausstellung bitten. Wenn dies nicht möglich ist, wenden Sie sich an das Finanzamt.

Wer bekommt keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Eine Ausnahme von der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalten i.S. des § 8a SGB IV („538-Euro-Job“ (2023: 520-Euro-Job)) beschäftigen.

Wie komme ich an meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung : Verfahrensablauf

  1. Melden Sie sich unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) mit Ihrem Signaturzertifikat an.
  2. Beantragen Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" die Auskunft zur Elektronischen Lohnsteuerkarte ( ELStAM ).

Für 2023 sind die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 29.2.2024 eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Ohne Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr möglich.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen seiner Arbeitnehmer elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Den Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber ein Ausdruck ihrer Lohnsteuerbescheinigung nach amtlichen Muster aushändigen oder elektronisch bereitstellen.