Wenn Sie eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse besitzen, kommt eine Anspruchseinbürgerung für Sie (noch) nicht in Betracht: §§ 16, 17, 17 a, 20, 22, 23 Abs. 1, 23 a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes.Mit dem Abschiebungsverbot nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist eine Einbürgerung nicht möglich. Du musst also deinen Aufenthaltstitel wechseln. Es lohnt sich, einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu stellen.1) sind zum Familiennachzug berechtigt Personen mit:
Niederlassungserlaubnis.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU.
Aufenthaltserlaubnis.
Blaue Karte EU.
ICT- Karte oder Mobile ICT-Karte.
Personen, die sich nach § 18e berechtigt im Bundesgebiet aufhalten.
Welche Voraussetzungen für Familienzusammenführung Deutschland : Ehe- und Lebenspartner
Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In der Regel müssen Sie sich als nachziehende Person auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können.
Es muss genügend Wohnraum vorhanden sein.
Der Lebensunterhalt für die Familie muss gesichert sein.
Was bedeutet Aufenthalt 25 Abs 3
Die Abschiebung bedeutet, dass man als Ausländer immer die Angst haben muss, aus Deutschland ausreisen und abgeschoben werden zu müssen. Mit einem Abschiebungsverbot nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist diese Angst vor der Abschiebung kein Thema mehr. Sie befinden sich in einem Abschiebungsverbot.
(3) Ein späteres Vorbringen des Ausländers kann unberücksichtigt bleiben, wenn andernfalls die Entscheidung des Bundesamtes verzögert würde.
Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn fest- steht, dass es sich um eine Schein- oder Zwangsehe bzw. Schein- oder Zwangspartnerschaft handelt. Ein Familien- nachzug kann zudem versagt werden, wenn die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll, bestimmte Voraussetzun- gen nicht erfüllt. Die Einbürgerung ist mit der Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 Alt 1 AufenthG problemlos möglich. Der Zeitraum des Asylverfahrens wird bei der Aufenthaltsdauer mit einberechnet.
Kann man mit abschiebungsverbot Familiennachzug machen
Personen, für die im Asylverfahren lediglich ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde, ist der Familiennachzug nur unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich. Der Familiennachzug von Familienangehörigen aus dem (außereuropäischen) Ausland ist während des Asylverfahrens nicht möglich.Die Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG ist als unbefristetes Aufenthaltsrecht. Sie setzt den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge oder asylberechtigte Personen voraus. Zudem müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (Zertifikat Prüfungsabschluss).Wenn Sie also durch Umstände 3 Jahre auf den Asylbescheid warten mussten und danach 5 Jahre mit Aufenthaltstitel Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 Alt. 1. AufenthG in Deutschland gelebt haben, dann besitzen Sie bereits die notwendige rechtmäßige Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung. Die örtliche Ausländerbehörde prüft, ob trotz Rechtsanspruchs Einreisehindernisse bestehen, z.B. eine Einreisesperre aufgrund einer früheren Abschiebung. Diese wäre erst im Inland aufzuheben, um ein Einreisevisum erteilen zu können.
Was bedeutet 25 Absatz 3 : Das Abschiebungsverbot findet sich in § 25 Abs. 3 AufenthG wieder. Die Abschiebung bedeutet, dass man als Ausländer immer die Angst haben muss, aus Deutschland ausreisen und abgeschoben werden zu müssen.
Was bedeutet Paragraph 25 Abs 2 3 Asylg : (2) Der Ausländer hat alle sonstigen Tatsachen und Umstände anzugeben, die einer Abschiebung oder einer Abschiebung in einen bestimmten Staat entgegenstehen. (3) Ein späteres Vorbringen des Ausländers kann unberücksichtigt bleiben, wenn andernfalls die Entscheidung des Bundesamtes verzögert würde.
Bei welchen Aufenthaltstiteln ist eine Einbürgerung möglich
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann. Reicht ein Einkommen alleine nicht aus, können sich Eheleute/ Lebenspartner*innen zusammen verpflichten, wenn ein Einkommen einen Betrag von 1.480 Euro übersteigt.In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben: Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland. Sie können Ihre Identität nachweisen. Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
Für wen gilt Familienzusammenführung : Das Nachzugsrecht gilt allgemein für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern. Nur in außergewöhnlichen Härtefällen können auch weitere Familienangehörige gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Antwort Kann man mit 25 Abs 3 Familienzusammenführung? Weitere Antworten – Kann man mit 25 Abs 3 Einbürgerung
Wenn Sie eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse besitzen, kommt eine Anspruchseinbürgerung für Sie (noch) nicht in Betracht: §§ 16, 17, 17 a, 20, 22, 23 Abs. 1, 23 a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes.Mit dem Abschiebungsverbot nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist eine Einbürgerung nicht möglich. Du musst also deinen Aufenthaltstitel wechseln. Es lohnt sich, einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu stellen.1) sind zum Familiennachzug berechtigt Personen mit:
Welche Voraussetzungen für Familienzusammenführung Deutschland : Ehe- und Lebenspartner
Was bedeutet Aufenthalt 25 Abs 3
Die Abschiebung bedeutet, dass man als Ausländer immer die Angst haben muss, aus Deutschland ausreisen und abgeschoben werden zu müssen. Mit einem Abschiebungsverbot nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist diese Angst vor der Abschiebung kein Thema mehr. Sie befinden sich in einem Abschiebungsverbot.
Was bedeutet 25 Abs 3 AsylG : Asylgesetz (AsylG) § 25 Anhörung
(3) Ein späteres Vorbringen des Ausländers kann unberücksichtigt bleiben, wenn andernfalls die Entscheidung des Bundesamtes verzögert würde.
Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn fest- steht, dass es sich um eine Schein- oder Zwangsehe bzw. Schein- oder Zwangspartnerschaft handelt. Ein Familien- nachzug kann zudem versagt werden, wenn die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll, bestimmte Voraussetzun- gen nicht erfüllt.
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Die Einbürgerung ist mit der Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 Alt 1 AufenthG problemlos möglich. Der Zeitraum des Asylverfahrens wird bei der Aufenthaltsdauer mit einberechnet.
Kann man mit abschiebungsverbot Familiennachzug machen
Personen, für die im Asylverfahren lediglich ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde, ist der Familiennachzug nur unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich. Der Familiennachzug von Familienangehörigen aus dem (außereuropäischen) Ausland ist während des Asylverfahrens nicht möglich.Die Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG ist als unbefristetes Aufenthaltsrecht. Sie setzt den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge oder asylberechtigte Personen voraus. Zudem müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (Zertifikat Prüfungsabschluss).Wenn Sie also durch Umstände 3 Jahre auf den Asylbescheid warten mussten und danach 5 Jahre mit Aufenthaltstitel Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 Alt. 1. AufenthG in Deutschland gelebt haben, dann besitzen Sie bereits die notwendige rechtmäßige Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung.
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Die örtliche Ausländerbehörde prüft, ob trotz Rechtsanspruchs Einreisehindernisse bestehen, z.B. eine Einreisesperre aufgrund einer früheren Abschiebung. Diese wäre erst im Inland aufzuheben, um ein Einreisevisum erteilen zu können.
Was bedeutet 25 Absatz 3 : Das Abschiebungsverbot findet sich in § 25 Abs. 3 AufenthG wieder. Die Abschiebung bedeutet, dass man als Ausländer immer die Angst haben muss, aus Deutschland ausreisen und abgeschoben werden zu müssen.
Was bedeutet Paragraph 25 Abs 2 3 Asylg : (2) Der Ausländer hat alle sonstigen Tatsachen und Umstände anzugeben, die einer Abschiebung oder einer Abschiebung in einen bestimmten Staat entgegenstehen. (3) Ein späteres Vorbringen des Ausländers kann unberücksichtigt bleiben, wenn andernfalls die Entscheidung des Bundesamtes verzögert würde.
Bei welchen Aufenthaltstiteln ist eine Einbürgerung möglich
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann.
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Reicht ein Einkommen alleine nicht aus, können sich Eheleute/ Lebenspartner*innen zusammen verpflichten, wenn ein Einkommen einen Betrag von 1.480 Euro übersteigt.In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben: Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland. Sie können Ihre Identität nachweisen. Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
Für wen gilt Familienzusammenführung : Das Nachzugsrecht gilt allgemein für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern. Nur in außergewöhnlichen Härtefällen können auch weitere Familienangehörige gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.