Die eAU muss aus dem Lohnabrechnungssystem abgerufen werden. Dies kann entweder von Ihrem Lohnabrechner (bspw. Steuerberater) im Rahmen der Lohnabrechnung übernommen werden, oder Sie können den Abruf selbst über das sv-net oder ein zertifiziertes Zeitwirtschaftssystem vornehmen und die Daten zur Abrechnung übermitteln.Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.Sofern Unternehmen einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Lohnabrechnungen beauftragt haben, müssen zukünftig die Informationen über die Krankmeldungen der Arbeitnehmer direkt und proaktiv an den Steuerberater weitergeben.
Wie kann der Arbeitgeber die eAU abrufen AOK : Das Steuerbüro erfragt dann elektronisch die eAU-Daten bei der zuständigen Krankenkasse und informiert Sie dann über die eAU-Daten. Ein Abruf ist aber auch vom Arbeitgeber direkt über das SV-Meldeportal möglich.
Was kostet der Abruf der eAU
Für den zur Übermittlung der eAU notwendigen KIM-Dienst erhalten Praxen eine einmalige Einrichtungspauschale von 100 Euro sowie eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro. Für den eHBA gilt die Pauschale für die TI-Grundausstattung von 11,63 Euro pro Quartal und Ärztin/Arzt.
Kann ich als Arbeitnehmer Meine eAU abrufen : Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden. Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil.
Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe bei den Krankenkassen ab. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier für gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten stattdessen über das eAU-Verfahren bei der Krankenkasse ab.
Wie kann der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung abrufen
Über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft nun auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärztinnen und Ärzte versenden die AU darüber an die Krankenkassen. Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen.Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.Alle Arbeitgeber müssen ab dem 01.01.2023 die eAU elektronisch abfragen. Dies kann mit sv.net über das Formular „Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ durchgeführt werden. Für den Abruf der AU-Daten bei der Krankenkasse muss der "Datenaustausch eAU" eingesetzt werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwenden. Sie können die AU-Daten auch über eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal abrufen.
Antwort Kann der Steuerberater die eAU abrufen? Weitere Antworten – Kann Steuerberater Au abrufen
Die eAU muss aus dem Lohnabrechnungssystem abgerufen werden. Dies kann entweder von Ihrem Lohnabrechner (bspw. Steuerberater) im Rahmen der Lohnabrechnung übernommen werden, oder Sie können den Abruf selbst über das sv-net oder ein zertifiziertes Zeitwirtschaftssystem vornehmen und die Daten zur Abrechnung übermitteln.Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.Sofern Unternehmen einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Lohnabrechnungen beauftragt haben, müssen zukünftig die Informationen über die Krankmeldungen der Arbeitnehmer direkt und proaktiv an den Steuerberater weitergeben.
Wie kann der Arbeitgeber die eAU abrufen AOK : Das Steuerbüro erfragt dann elektronisch die eAU-Daten bei der zuständigen Krankenkasse und informiert Sie dann über die eAU-Daten. Ein Abruf ist aber auch vom Arbeitgeber direkt über das SV-Meldeportal möglich.
Was kostet der Abruf der eAU
Für den zur Übermittlung der eAU notwendigen KIM-Dienst erhalten Praxen eine einmalige Einrichtungspauschale von 100 Euro sowie eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro. Für den eHBA gilt die Pauschale für die TI-Grundausstattung von 11,63 Euro pro Quartal und Ärztin/Arzt.
Kann ich als Arbeitnehmer Meine eAU abrufen : Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden. Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil.
Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe bei den Krankenkassen ab.
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Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier für gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten stattdessen über das eAU-Verfahren bei der Krankenkasse ab.
Wie kann der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung abrufen
Über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft nun auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärztinnen und Ärzte versenden die AU darüber an die Krankenkassen. Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen.Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.Alle Arbeitgeber müssen ab dem 01.01.2023 die eAU elektronisch abfragen. Dies kann mit sv.net über das Formular „Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ durchgeführt werden.
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Für den Abruf der AU-Daten bei der Krankenkasse muss der "Datenaustausch eAU" eingesetzt werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwenden. Sie können die AU-Daten auch über eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal abrufen.