Ist eine Küche eine Bauleistung?
Demnach sind insbesondere Einbauküchen und -schränke Bauleistungen i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG und z.B. sog. Küchenstudios als Leistungsempfänger Steuerschuldner.Als Bauleistung gelten im Bereich des § 13b UStG alle Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.Nicht zu den Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Bauwerk gehören das Anlegen von Gärten und von Wegen in Gärten, soweit dabei keine Bauwerke hergestellt, instand gesetzt, geändert oder beseitigt werden, die als Hauptleistung anzusehen sind.

Sind Montageleistungen Bauleistungen : Die Lieferung von Endgeräten ist dagegen keine Bauleistung im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG.

Wann spricht man von einer Bauleistung

Als Bauleistung wird im Vergabeverfahren jede Leistung bezeichnet, durch die eine bauliche Anlage (Bauwerk) erstellt oder geändert wird.

Ist eine Einbauküche wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes : Die Küche ist durch den Einbau nicht wesentlicher Bestandteil der Wohnung geworden gemäß § 94 BGB. Eine Einbauküche kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – wesentlicher Bestandteil, Zubehör oder eine selbständige Sache (bzw. Sachgesamtheit) sein.

Eine Bauleistung muss sich stets auf ein Bauwerk beziehen. Darunter ist jede unbewegliche Anlage zu verstehen, die mit dem Erdboden verbunden ist oder infolge eigener Schwere auf ihm ruht. Erfasst sind danach beispielsweise Gebäude, Brücken, Straßen, Tunnel oder Versorgungsleitungen.

Bei einem Nettorechnungsbetrag bis zu € 500,00 gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft hier nicht. Wird der Nettorechnungsbetrag überschritten, zählen Wartungsarbeiten nur dann als Bauleistungen, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden (R 13b.2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).

Was fällt unter Baudienstleistungen

„Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Als Leistender gilt auch derjenige, der über eine Leistung abrechnet, ohne sie erbracht zu haben.Dies umfasst Trinkwasser- und Energieversorgung sowie Verkehr. Es werden in der VOB/A die Bereiche nationale Vergabeverfahren und EU-Ausschreibungen unterschieden, dazu kommen Verfahren im Bereich der Sektorenauftraggeber:innen mit unterschiedlichen Verfahrensregeln.Bei der Lieferung und dem Einbau der streitgegenständlichen Einbauküche handelt es sich nicht um eine Arbeit an einem Bauwerk im Sinne der §§ 438 I Nr. 2 BGB oder § 634a I Nr. 2 BGB.

Die Einbauküche ist ein fester Gebäudebestandteil, weshalb sie zur Wohngebäudeversicherung des Vermieters gehört. Wenn ein Mieter die Küche beschädigt, trägt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten sofern Mietsachschäden mitversichert sind.

Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen : Jeder umsatzsteuerpflichtige Bauunternehmer, Handwerker und Baudienstleistende benötigt die Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen 13b. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist ein angemeldetes Gewerbe mit Umsatzsteuerpflicht notwendig.

Was ist eine Bauleistung nach VOB : Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird. Maßgeblich für die Frage, welche Leistungen zu einem Bauwerk gehören, ist die Erfüllung der wirtschaftlichen oder technischen Funktion der gesamten Maßnahme.

Wann gilt eine Bauleistung als erbracht

Die Bauabnahme bei Vergaben ist die Erklärung der Auftraggeber:innen, dass die Bauleistung nach der Fertigstellung vertragsgemäß anerkannt wird. Nach der Abnahme ist die Bauleistung laut Bauvertrag erbracht und das Bauvorhaben ist beendet.

Sie sind dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Auftragsarbeit eine Nettorechnung zu stellen.Ausschließlich planerische Leistungen (z.B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs- und Bauingenieuren) sind keine Bauleistungen.

Was sind besondere Leistungen nach VOB : Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht zur vertraglich geschuldeten Leistung gehören, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart (siehe VOB/C; allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV; siehe dort) DIN 18299 Abschnitt 4.2).